Eine von ver.di unterstützte Online-Petition fordert gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte. Darin heißt es: „Für kirchliche Arbeitgeber gelten gesetzliche Sonderregeln im Arbeitsrecht. Sie können zum Beispiel Pflegekräfte, Erzieher*innen oder Verwaltungsangestellte kündigen, wenn diese aus der Kirche austreten oder den Kirchenoberen ihr Privatleben missfällt.“ Außerdem hätten kirchlich Beschäftigte geringere Mitbestimmungsrechte. Es sei höchste Zeit, „diese veralteten Kirchenprivilegien abzuschaffen“.
Kirchliche Träger beschäftigen rund 1,8 Millionen Menschen. Sie betreiben unter anderem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und -dienste, Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe, Rettungsdienste und Kitas. Diese seien fast ausschließlich aus Steuermitteln und Sozialversicherungsbeiträgen finanziert, so die Initiatoren. Kirchliche Unternehmen würden Tarifflucht und Outsourcing betreiben, Leiharbeit nutzen Arbeitsverhältnisse sachgrundlos befristen. „Sie verhalten sich wie andere Arbeitgeber, beharren aber auf Sonderregeln im Arbeitsrecht. Das passt nicht zusammen“, heißt es im Petitionsaufruf.
Die Petition ist online aufrufbar unter: kurzelinks.de/Kirchenunrecht