PC muss sein

Das Sozialgericht Köln stellte fest, dass Schülern, die von Hartz IV leben müssen, wegen des Shutdowns im Zuge der Corona-Pandemie ein Mehrbedarf in Höhe von 240 Euro zusteht. Sie sollen sich einen PC anschaffen können, um am digitalen Fernunterricht teilzunehmen. Ein Schüler klagte, weil sich das Jobcenter aus dem Rhein-Sieg-Kreis weigerte, ihm einen PC-Zuschuss zu gewähren. Zuvor hatte er versucht, über einen Förderverein an einen Laptop und Drucker zu gelangen. Die Geräte waren aber bereits an andere Schüler verteilt worden.

Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung sieht keine direkten Hilfestellungen für Hartz-IV-Empfänger vor. Die Kölner Richter argumentierten hingegen, der Mehrbedarf sei unabwendbar, da trotz Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise eine vollständige Rückkehr zum Präsenzunterricht auch nach den Sommerferien derzeit nicht zu erwarten sei. Bereits im Mai urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dass es einen Mehrbedarf für Schulcomputer in Höhe von 150 Euro gäbe.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"PC muss sein", UZ vom 3. Juli 2020



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Baum.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit