Das Sozialgericht Köln stellte fest, dass Schülern, die von Hartz IV leben müssen, wegen des Shutdowns im Zuge der Corona-Pandemie ein Mehrbedarf in Höhe von 240 Euro zusteht. Sie sollen sich einen PC anschaffen können, um am digitalen Fernunterricht teilzunehmen. Ein Schüler klagte, weil sich das Jobcenter aus dem Rhein-Sieg-Kreis weigerte, ihm einen PC-Zuschuss zu gewähren. Zuvor hatte er versucht, über einen Förderverein an einen Laptop und Drucker zu gelangen. Die Geräte waren aber bereits an andere Schüler verteilt worden.
Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung sieht keine direkten Hilfestellungen für Hartz-IV-Empfänger vor. Die Kölner Richter argumentierten hingegen, der Mehrbedarf sei unabwendbar, da trotz Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise eine vollständige Rückkehr zum Präsenzunterricht auch nach den Sommerferien derzeit nicht zu erwarten sei. Bereits im Mai urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dass es einen Mehrbedarf für Schulcomputer in Höhe von 150 Euro gäbe.