Paritätischer lehnt BZHG-Entwurf ab

Als „massiven Verstoß gegen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention“ hat der Paritätische Wohlfahrtsverband den vorliegenden Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) kritisiert. Die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zielten in erster Linie auf Kostenbegrenzung, nicht aber auf die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, kritisiert der Paritätische in einem Brief an Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD).

„Der vorliegende Gesetzentwurf verstößt gegen die rechtsverbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und schafft kaum spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Im Gegenteil: Wir sehen die deutliche Gefahr, dass mit diesem Gesetz die fachlichen Ziele der Eingliederungshilfe und bereits erreichte Standards abgebaut werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Nach den Plänen der Bundesregierung drohten insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sogar Verschlechterungen, so dass der Paritätische den aktuellen Gesetzentwurf nicht unterstützen könne. Bestehende Rechte von Menschen mit Behinderung würden eingeschränkt statt ausgebaut, der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe werde für viele Personen erschwert. „Kosten-
einsparungen und die Verwertbarkeit von Arbeitsleistung stehen im Vordergrund, nicht aber die Selbstbestimmung und Bürgerrechte von Menschen mit Behinderung. Hier soll offenbar in erster Linie ein Kostenbegrenzungsgesetz und weniger ein Inklusionsgesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht werden“, so Schneider weiter.

Als „bitter“ bezeichnet es der Verband, dass die Hinweise der Interessenverbände behinderter Menschen aus dem von der Bundesregierung ini-
tiierten mehrmonatigen umfangreichen Beteiligungsprozess kaum aufgegriffen wurden. Der Paritätische vertritt über 80 bundesweite Organisationen der Behindertenhilfe und der Gesundheitsselbsthilfe.

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"Paritätischer lehnt BZHG-Entwurf ab", UZ vom 13. Mai 2016



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