Zwei Monate – so lange hat die bayerische Polizei einen Beschuldigten im vergangenen Jahr in „Präventivgewahrsam“ gehalten. In insgesamt elf Fällen hatten die Behörden Beschuldigte für mehr als zwei Wochen festgehalten, am ersten Juli hielten sie acht Personen in „Präventivgewahrsam“. Das teilte das bayerische Innenministerium auf die Anfrage einer Grünen-Abgeordneten mit.
Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, dass die Person, die für zwei Monate gefangengehalten wurde, ein Syrer gewesen sei. Er sei gewalttätig gewesen und habe mit Selbstmord gedroht, die Behörden hätten ihn als politisch motivierten Straftäter aus dem Bereich „religiöse Ideologie“ eingestuft – und ihn ohne Prozess festgehalten.
Im vergangenen Jahr hatte der Bayerische Landtag umfangreiche Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes beschlossen – bis dahin durfte die Polizei Beschuldigte höchstens zwei Wochen in Gewahrsam halten. Das Gesetz sieht nun vor, dass die Polizei Personen zeitlich unbegrenzt in Gewahrsam halten kann, alle drei Monate muss ein Richter prüfen, ob die Haft ohne Prozess verlängert werden dürfe.