Der Bezirksgerichtshof von Odessa verhandelt seit Januar über die Ereignisse vom 2. Mai 2014 in Odessa. Damals hatte ein rechter Mob eine Zeltstadt von Gegnern des ukrainischen Putsches in Brand gesetzt. Die Regierungsgegner flohen ins Gewerkschaftshaus. Die Faschisten zündeten das Haus an. Zwischen 50 und 200 Menschen starben, mehr als 200 wurden verletzt.
Vor Gericht stehen nun nicht die Mörder vom „Rechten Sektor“ – gegen sie gibt es kein Verfahren. Vor Gericht stehen Regierungsgegner, die an den Protesten beteiligt waren. Der Staatsanwalt wirft ihnen die Organisation von Massenunruhen und Mord vor. Als Beweis präsentiert die Staatsanwaltschaft unter anderem kurze Videoausschnitte, auf denen Menschen mit Gesichtsmasken zu sehen sind. Der Hauptbelastungszeuge hat inzwischen seine Aussage zurückgezogen, sie sei unter Druck entstanden.
Die Rechten machen Druck auf die Angeklagten und ihre Unterstützer. Im November 2015 besetzten sie das Gerichtsgebäude. Sie nahmen Richter als Geiseln und zwangen den vorsitzenden Richter, fünf gerade aus der Untersuchungshaft entlassene Angeklagte wieder festzunehmen. Später bestätigte das Gericht die erpresste Entscheidung.
Die inhaftierten Angeklagten stehen seit Sommer 2015 auf den Listen der Donezker Volksrepublik für einen Gefangenenaustausch. Das Minsker Abkommen sieht einen solchen Austausch von Kriegs- und politischen Gefangenen des Kiewer Regimes gegen Soldaten der ukrainischen Armee vor, die in der Gewalt der Volksrepubliken sind. Die Kiewer Regierung lässt sich nur vereinzelt auf den Austausch von Gefangenen ein. Einen umfassenden Austausch blockiert sie ebenso wie die anderen Bestandteile der Minsker Vereinbarungen.