Ohne den Westen

Von Manfred Ziegler

Das im Westen umstrittene syrische „Gesetz Nr. 10“ verlangt, dass für den Wiederaufbau der Städte Immobilien­eigentümer – wenn möglich mit Dokumenten – ihr Eigentum nachweisen müssen. Die Bundesregierung hält das für perfide und erklärte im April, sie wolle mit den Partnern in der EU beraten, wie „wir diesem perfiden Vorhaben entgegentreten können“. Nach Kritik auch aus dem Libanon wurde die Frist zum Nachweis des Eigentums mittlerweile auf ein Jahr verlängert.

Die Städte in Syrien liegen in Trümmern, ein Viertel der Wohngebäude ist zerstört und der Krieg ist noch lange nicht zu Ende. Doch der Wiederaufbau hat schon begonnen. Mehrere Autobahnen, die jahrelang für den zivilen Verkehr gesperrt waren, sind wieder in Betrieb. In Aleppo wurde der Schutt beiseite geräumt, Brücken wurden, so gut es ging, instandgesetzt und die Infrastruktur zum größten Teil wiederhergestellt. Hier wie in anderen Städten steht der Wiederaufbau der zerstörten Wohngebiete an.

Nicht nur die Städte liegen in Trümmern. Die staatliche Verwaltung war besonderes Ziel der Angriffe von Dschihadisten, Kataster-Aufzeichnungen gingen verloren oder wurden absichtlich zerstört. Im Oktober letzten Jahres reagierte die syrische Regierung darauf mit dem „Gesetz 33“ für 2017. Es bildete die Grundlage dafür, Besitzurkunden, die teilweise oder ganz zerstört wurden, wiederherzustellen.

Für den Wiederaufbau sollen sukzessive Bebauungspläne für einzelne Gebiete aufgestellt werden. Beim vorgesehenen Wiederaufbau werden die ursprünglichen Wohnungen und Häuser nicht einfach wiederhergestellt. Das ist angesichts der Trümmerberge auch kaum denkbar. Die Anteile an der ursprünglichen Bebauung werden in Anteile an neuen Wohnprojekten umgewandelt.

Der Vorwurf westlicher Regierungen, Medien und NGO’s, das „Gesetz Nr. 10“ diene der Enteignung von Flüchtlingen und der ethnischen Vertreibung, ist völlig haltlos. Millionen Menschen in Syrien haben ihre Wohnung verloren – unabhängig von Religion und ethnischer Zugehörigkeit. Den Besitz an Wohneigentum nachzuweisen betrifft die Flüchtlinge im Land genauso wie die im Ausland. Und haben wohl ausgerechnet die jungen Flüchtlinge, die nach Europa geflohen sind, Wohneigentum in Syrien besessen?

In den sicheren Gebieten in Syrien steigen die Immobilienpreise, Neubauten und Wiederaufbau sind unverzichtbar. Und Bauprojekte im Umfang von Milliarden Dollar sind in allen Ländern ein Quell von Korruption und Bereicherung, dies gilt für Europa wie für Syrien. Ob die syrische Verwaltung diesem Problem Herr werden kann, ist eine offene Frage.

Es gibt staatliche und private Bauunternehmen, private Haus- und Wohnungseigentümer und Gebäude, die illegal errichtet wurden – dass vor einem staatlichen Wiederaufbauprogramm die Besitzverhältnisse geklärt werden müssen, ist offensichtlich.

So hat die Aufregung über das „Gesetz Nr. 10“ einen einfachen Grund: Der Westen hat Milliarden Dollar in die Zerstörung Syriens und den Regime-Change investiert – da darf es nicht sein, dass das Land ohne Regime-Change wieder aufgebaut wird. Und ohne Profite für westliche Bauunternehmen.

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"Ohne den Westen", UZ vom 15. Juni 2018



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