Nebenklage im Münchner NSU-Prozess wirft sogenannten Verfassungsschutzbehörden „betreutes Morden“ vor

Oberlandesgericht ohne Aufklärungsinteresse

Von Markus Bernhardt

Dass die Morde und schweren Straftaten des neofaschistischen Terrornetzwerks „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ohne die Alimentierung und Duldung staatlicher Stellen und Behörden kaum möglich gewesen sein dürften, gilt mittlerweile als Binsenweisheit. Trotzdem versucht die Bundesanwaltschaft mit Beihilfe der Richter des Oberlandesgerichts München, wo aktuell der Prozess gegen Beate Zschäpe und andere Neonazis stattfindet, auch weiterhin, die Vorgänge mit aller Kraft zu verschleiern und die Aufklärung zu verhindern.

Erst vor wenigen Tagen verhinderte das Gericht auf Wunsch der Bundesanwaltschaft eine Vernehmung des früheren V-Mannes „Primus“, der den bürgerlichen Namen Ralf Marschner trägt und im Sold des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) stand. Marschner soll Medienberichten zufolge Uwe Mundlos, einen der NSU-Haupttäter, in seiner Baufirma beschäftigt haben, als dieser sich bereits im Untergrund befand. Marschner soll sich aktuell in der Schweiz aufhalten. Nebenklagevertreter berichteten, dass die Richter ihre Entscheidung damit begründeten, dass es zum derzeitigen Verfahrensstand nicht (mehr) notwendig sei, den Zeugen Marschner zu hören. Die unter Beweis gestellten Aussagen des V-Mann-Führers von Marschner mit dem Decknamen Kaldrack sowie weitere Akten dazu, die beantragt wurden beizuziehen, seien zudem für das Verfahren tatsächlich ohne Bedeutung. Selbst wenn Marschner Mundlos und Zschäpe nach ihrem Abtauchen kannte und beschäftigt habe, sei dies für die Tat- und Schuldfrage der Angeklagten nicht unmittelbar von Bedeutung, behauptete das Gericht weiter.

Den besagten Beschluss wertete Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Sebastian Scharmer hingegen als „Rückschlag für das Aufklärungsinteresse von Gamze Kubasik und anderen Nebenklägerinnen und Nebenklägern“. „Der ablehnende Beschluss ist Folge einer bewusst defizitären Informationspolitik des Generalbundesanwalts, der bis heute wichtige Aktenbestandteile den Hinterbliebenen der Ermordeten sowie den Verletzten des NSU und ihren Anwälten vorenthält und damit eine weitere Konkretisierung der Anträge verhindert“, konstatierte Scharmer weiter.

Wenn das Gericht meine, dass eine ursächliche Mitverantwortung des Verfassungsschutzes für die Morde, Anschläge und Raubüberfälle des NSU zwar möglich aber nicht zwingend sei, mag das juristisch spitzfindig der Ablehung der Anträge dienen. Eine Aufklärung des Netzwerkes NSU und der Möglichkeit der Verhindung der Morde und Anschläge werde damit jedoch unterbunden: „… nicht weil man eine Aufklärung nicht betreiben könnte, sondern weil man sie nicht weiter betreiben will“, monierte der Rechtsanwalt weiter.

Unterdessen war Marschners „V-Mann-Führer“, der den Arbeitsnamen „Richard Kaldrack“ trug, im Rahmen seiner BfV-Tätigkeit auch für einen weiteren V-Mann, nämlich Thomas Richter alias „Corelli“, verantwortlich. „Corelli“ war 2014 im Alter von nur 39 Jahren plötzlich verstorben. Nun wurde bekannt, dass „Corellis“ Mobiltelefon überraschend gefunden worden sein soll, welches im Panzerschrank des BfV gelegen und im Juli 2015 gefunden worden sein soll.

All diese nun bekannt gewordenen neuen Skandale und Ungereimtheiten deuten darauf hin, dass die Nebenklagevertreter mit ihrer Einschätzung des BfV wohl kaum Unrecht haben dürften. Sie hatten den sogenannten Verfassungsschutz des „betreuten Mordens“ bezichtigt. Silvio Lang, Sprecher für antifaschistische Politik im Landesvorstand der sächsischen Linkspartei, hatte nach Bekanntwerden des Skandals um V-Mann „Primus“ im April dieses Jahres von „Hinweisen auf staatlich finanzierten Rechtsterrorismus“ gesprochen.

Das Ausmaß der bekannt gewordenen Verstrickungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit den Rechtsterroristen des NSU sei „selbst in diesem schon an sich besonderen Fall nochmal erschreckend“. „Vor dem Hintergrund, dass man beim Verfassungsschutz sogar noch versucht hat, eine Aussage des V-Manns ‚Primus‘ vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss zu verhindern, ist es ein politischer Skandal! Ganz offenbar führt der Verfassungsschutz in diesem Land ein Eigenleben, dass bisher ungeahnter Ausmaße angenommen hat“, erklärte Lang weiter. Deswegen müsse „diese Behörde schnellstmöglich abgewickelt werden“.

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"Oberlandesgericht ohne Aufklärungsinteresse", UZ vom 20. Mai 2016



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