Mehr als 140 Ermittlungsverfahren soll es laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ wegen der „Befürwortung der russischen Spezialoperation in der Ukraine“ deutschlandweit geben, größtenteils wegen der Verwendung des Z-Symbols. Allerdings erheben nicht alle Bundesländer dahingehend Daten. „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Jeder darf seine Meinung in Deutschland äußern. Die Meinungsfreiheit endet aber dort, wo das Strafrecht beginnt“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) dazu.
Nur genehme Meinungen erlaubt
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