Die neofaschistische „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) soll zukünftig keine Steuergelder und keine Steuerprivilegien für Parteien mehr erhalten. Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung stellten vergangenen Freitag den entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht, meldet die Pressestelle des Bundestages. Die NPD soll von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden, da sie „weiterhin planvoll das Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen“, heißt es in der Pressemitteilung.
Im Dezember 2008 löste der Mordversuch auf den Leiter der Passauer Polizei, Alois Mannichl, eine Debatte über das Verbot der NPD aus. Mannichl war vor seinem Haus angegriffen worden und konnte eine Aussage des Täters bezeugen, die sich auf das Begräbnis des NPD-Mitglieds Friedhelm Busse bezogen hatte. Die Ermittlungen der Polizei konnten keine weiteren Hinweise auf eine „rechtsextremistisch motivierte Tat“ nachweisen.
Nachdem im November 2011 Verbindungen des Stellvertretenden Vorsitzenden der Thüringer NPD, Ralf Wohlleben, zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) aufgedeckt wurden, wuchs der Druck auf auf die Bundesregierung. Diese erklärte im März 2013 keinen Verbotsantrag gegen die NPD stellen zu wollen. Am 3. Dezember 2013 reichte der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Antrag ein. Am 17. Januar 2017 lehnte das Gericht den Antrag ab, da unter anderem nicht eindeutig die Rolle der V-Leute – teils in leitender Funktion in der NPD – geklärt werden konnte.
Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung begründeten vergangenen Freitag ihren Antrag damit, dass heute „keine V-Personen der Sicherheitsbehörden auf der Führungsebene der NPD eingesetzt werden“.