„Die Aufnahme in den deutschen Frauenhäusern ist dramatisch wie nie, die Versorgungslage der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder hat sich bedrohlich verschlechtert“, heißt es in einem offenen Brief des Dachverbandes Frauenhauskoordinierung e. V. an die Bundestagsfraktionen, die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz und die kommunalen Spitzenverbände. Es gibt in Deutschland zu wenig Plätze in Frauenhäusern. Durch die fehlenden Plätze und den Geldmangel spitzt sich die Lage für betroffene Frauen immer mehr zu. In NRW werden mehr als die Hälfte der schutzsuchenden Frauen abgewiesen, weil es keine freien Plätze gibt.
Die verfügbaren Frauenhäuser decken weder quantitativ noch qualitativ den Bedarf. Die Finanzierung durch Land, Kommunen und Spenden reicht bei weitem nicht aus, und der Bund stiehlt sich aus der Verantwortung, ohne finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Hinzu kommt der sich ausweitende Mangel an bezahlbaren Wohnungen im Anschluss an einen Frauenhausaufenthalt. Viele betroffene Frauen sind seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze auf staatliche Unterstützung angewiesen und haben keine oder nur geringe Einkommen. Das heißt: Sie können nicht aus dem Frauenhaus ausziehen, weil sie keine bezahlbare Wohnung finden.
Am 1. Februar ist in Deutschland die „Istanbul-Konvention“ in Kraft getreten. Dieses Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wurde vom deutschen Bundestag am 12. Oktober 2017 ratifiziert – jedoch mit Vorbehalt gegen den Artikel 59. Dadurch kann sich die volle rechtliche Wirkung für Frauen ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder gesicherten Aufenthaltsstatus nur eingeschränkt entfalten. Indem ein eigenständiger Aufenthaltsstatus an eine dreijährige Ehebestandszeit geknüpft wird, verwehrt man vielen Migrantinnen und geflüchteten Frauen den Zugang zu dringend notwendigen Hilfen.
Vor dem Hintergrund der seit Jahren immer wieder aufgezeigten Probleme müssen die Maßnahmen in der Konvention dringend zügig und vollständig umgesetzt werden. Dazu gehören das Bleiberecht für alle von Gewalt betroffenen Migrantinnen und geflüchteten Frauen. Der Vorbehalt gegen Artikel 59 muss zurückgenommen werden.
Im gesamten Bundesgebiet sind endlich genügend Frauenhausplätze zu schaffen, die ausreichende Finanzierung von Schutz und Hilfe für hilfesuchende Frauen muss dringend bundesrechtlich verankert werden. Der Zugang zu Schutz und adäquater gleichwertiger Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder muss sicher, schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht gewährleistet sein.