Zum Leserbrief „UZ streut Impfskepsis“, UZ vom 24. September

Notfall-Impfstoff

Gunnar Vogel, per E-Mail

Die Zeilen des Genossen Horneber aus Berlin bedürfen einer Erwiderung. Er verweist darauf, dass es in der DDR eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen gab. Das ist ohne Zweifel richtig. Ein wesentliches Element vergisst er dabei aber vorsätzlich: das Gesundheitswesen der DDR war als Maßstab nicht an den Profitinteressen der Pharmariesen orientiert, sondern stellte die Gesundheit des Menschen und sein Wohlergehen in den Mittelpunkt. In der DDR wurden Medikamente sorgfältig geprüft und validiert – bevor sie am Menschen eingesetzt wurden. Nicht zuletzt deshalb gab es in der DDR kaum Contergan-Fälle, weil die zentrale Arzneimittelkommission von dem „Schlafmittel“ nicht überzeugt war. (…)

Bei den mRNA-Impfstoffen gegen Corana handelt sich um einen „Notfall-Impfstoff“. Mit den Herstellern hat man Geheimverträge abgeschlossen, die dem Käufer nur die Pflicht zum Zahlen lassen. Für die Hersteller sind diese „Verträge“ – von denen der Bürger nichts wissen soll, denn sie sind geheim – ein Rundum-sorglos-Paket. Sie sind von jeder Haftung und rechtlichen Verantwortlichkeit freigestellt, der Staat soll sie sogar vor Regressansprüchen schützen, indem er im Fall des Falles die Gerichtskosten für den Verkäufer übernimmt und den Verkäufer vor Schadensersatzforderungen abschirmt. Kein Jurastudent im ersten Semester hätte einen solchen Knebelvertrag unterschrieben. Diese Regierung tut es.

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"Notfall-Impfstoff", UZ vom 8. Oktober 2021



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