Schluss mit der US-amerikanischen Blockade gegen Kuba!

#NoMásBloqueo

Die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba protestiert gegen die Handels-, Finanz- und Wirtschaftsblockade der USA gegen das Volk und die Regierung Kubas. Sie ist einer der längsten und größten Verstöße gegen das Völkerrecht, illegal und zutiefst inhuman.

Der Wirtschaftskrieg begann am 6. Juli 1960 mit einem Gesetz zum Importverbot kubanischen Zuckers. Nach der gescheiterten Invasion in der Schweinebucht im April 1961 folgte am 7. Februar 1962 der Beginn der kompletten Blockade mit der Untersagung sämtlicher Handelsbeziehungen zwischen den USA und Kuba durch John F. Kennedy.

Das Ziel war, mit dem „Verbot von Lieferungen und Geldzahlungen die Wirtschaft zu schwächen, sinkende Einkommen herbeizuführen, Hunger, Elend und Verzweiflung zu erzeugen und so zum Sturz der Regierung beizutragen“.

Es folgte die Verschärfung durch das Torricelli-Gesetz am 23. Oktober 1992; eine weitere dann durch das Helms-Burton-Gesetz am 5. März 1996.

Diese Blockade trifft aber nicht nur die Menschen in Kuba, auch die Menschen in anderen Kontinenten sind davon betroffen.

Die Blockade behindert die wirtschaftliche Entwicklung Kubas und verursacht Schäden in Milliardenhöhe. Sie erschwert nicht nur in Kuba, dass Menschen z. B. die benötigten Medikamente bekommen. Auch in den USA und Europa wird der Bevölkerung medizinische Hilfe aus Kuba – sei es durch Spezialpräparate oder medizinische Dienstleistungen – vorenthalten. Ebenso werden humanitäre Hilfsleistungen von und nach Kuba behindert. Auch die FG BRD-Kuba war davon mehrfach betroffen:

Verweigerung von Überweisungen von der oder an die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e. V. mit dem Betreff „Kuba“, Bezahlung von Kugelschreibern oder der Zeitschrift „Cuba Libre“ oder die Weigerung der Postbank, einen Betrag des Verlages 8. Mai für die „Granma Internacional“ – eines aus der Solibewegung entstandenen Projektes – nach Kuba zu überweisen.

All das verstößt gegen die am 22. November 1996 erlassene Verordnung Nr. 2271/96 des Europäischen Rates. In ihr wird festgestellt: „Ein Drittland hat Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsakte erlassen, mit denen die Tätigkeit von natürlichen und juristischen Personen geregelt werden soll, die der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unterstehen. Diese Gesetze, Verordnungen und anderen Rechtsakte verletzen durch ihre extraterritoriale Anwendung das Völkerrecht (…).“ Es wird zweierlei Maß angewandt, wenn die EU ihre eigene Verordnung aktuell im Falle des Iran beachten will und im Falle Kubas nicht.

Dies alles zeigt, dass die Blockade immer noch trauriger Alltag ist und gegen das Völkerrecht verstößt. Daran wurde weder unter der Präsidentschaft Obamas noch unter der von Trump etwas zum Positiven geändert. Wir fordern – zusammen mit 191 Staaten der Generalversammlung der Vereinten Nationen – die USA auf, die Blockade zu beenden. Von der EU und der deutschen Bundesregierung verlangen wir, der herrschenden Rechtslage Geltung zu verschaffen und die Anwendung der Blockade in der EU und in Deutschland zu unterbinden. Das entspräche dem „Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Cuba andererseits“, welches im November 2016 beschlossen wurde.

Für die Kuba-Solidaritätsbewegung bleibt die Forderung nach Aufhebung der Blockade ein Schwerpunkt.

Alle humanitär gesinnten Menschen fordern wir auf, den Kampf gegen die Blockade aktiv zu unterstützen!!

43. Bundesdelegiertenkonferenz der

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

Göttingen, 1. 7. 2018

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"#NoMásBloqueo", UZ vom 6. Juli 2018



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