Niedriglohnsumpf austrocknen

Ulf Immelt über fünf Jahre Mindestlohn

Am 3. Juli 2014 war ein langer Kampf der Gewerkschaften endlich von Erfolg gekrönt. Der Deutsche Bundestag beschloss das Mindestlohngesetz, das im darauffolgenden Jahr am 1. Januar in Kraft trat. Durch die Einführung des Mindestlohns wurde das von der „Initiative Neue soziale Marktwirtschaft“ und den dahinter stehenden Kapitalfraktionen propagierte Credo „Sozial ist, was Arbeit schafft“, durch die Forderung „Arbeit darf nicht arm machen“ wirkungsvoll in Frage gestellt.

In der Praxis profitierten über vier Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsegment von der Gesetzesnovelle. Statt einer Vernichtung von Arbeitsplätzen, wie von der Kapitalseite propagiert, nahm die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis September 2018 sogar um 9,6 Prozent zu. Eine sechsstellige Zahl von Minijobbern profitierte von der Einführung des Mindestlohns, da deren prekäre Arbeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wurde. Aus gewerkschaftlicher Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung. Es bedarf aber weiterer Schritte, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Betroffenen dauerhaft und wirkungsvoll zu verbessern.

Ein nächster Schritt wäre die Anhebung des Mindestlohns auf ein existenzsicherndes Niveau, das auch vor Altersarmut schützt. Ein zentraler Kritikpunkt bei der aktuellen Umsetzung des Mindestlohngesetzes sind die dort festgeschriebenen Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Langzeitarbeitslose und Jugendliche. Angesichts der traurigen Tatsache, dass rund 1,8 Millionen Kolleginnen und Kollegen, denen der Mindestlohn eigentlich zusteht, diesen nicht erhalten, müssen die Schlupflöcher im Gesetz endlich geschlossen werden. Von Bedeutung ist hier die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit und nicht bezahlter Überstunden. Selbst wenn es gelingen sollte, diese Forderungen umzusetzen, bleibt der Mindestlohn eine Lohnuntergrenze, deren Höhe nicht durch gewerkschaftliche Stärke, sondern durch eine Kommission festgelegt wird. Da die Arbeitsmarktforschung übereinstimmend zu dem Ergebnis kommt, dass, wer einmal im Niedriglohnsektor gelandet ist, dort kaum wieder heraus kommt, darf und kann man sich nicht damit zufrieden geben, den Niedriglohnsektor mit der Haltelinie Mindestlohn zu gestalten. Stattdessen muss der ganze Sumpf Niedriglohnsektor langfristig trocken gelegt werden und durch tarifgebundene und mitbestimmte Beschäftigung ersetzt werden.

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"Niedriglohnsumpf austrocknen", UZ vom 28. Juni 2019



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