Einordnung der geplanten Regeln in Struktur und Dimension der Leiharbeit

Niedriglohn-Karussell Leiharbeit

Von Philipp Kissel

Wer morgens an der Europäischen Zentralbank in Frankfurtvorbeifährt, kann direkt gegenüber dutzende Arbeiter sehen. Sie warten auf Arbeit. Die meisten dieser Tagelöhner kommen aus Rumänien oder Bulgarien. Sie bieten ihre Arbeitskraft an, um überleben zu können. Es ist ein offener und ungeschminkter Ausdruck der Lohnsklaverei. Dieser Begriff steht aber nicht nur für das schwere Los der Tagelöhner, sondern für die gesamte Arbeiterklasse, die gezwungen ist, ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Die Bedingungen dieses Verkaufs sind historisch und für verschiedene Teile unterschiedlich.

Eine aktuell besonders bekannte Form der Lohnsklaverei ist die Leiharbeit. Seit Jahren wurden neue Regeln für die Leiharbeit gefordert und diskutiert. Der jetzt von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf sieht eine Begrenzung der Überlassungsdauer von Leiharbeitern auf 18 Monate und die gleiche Bezahlung wie im entleihenden Betrieb nach neun Monaten vor. Von beiden Regelungen soll es Ausnahmen geben können, die per Betriebsvereinbarung festgelegt werden und 6 Monate und länger betragen können.

Neun Monate Lohndumping – mindestens

Der Arbeitsrechtler Rolf Geffken kommt zu dem Ergebnis, dass die neuen Regeln sogar eine Verschlechterung darstellen. Der schlechte Tarifvertrag für die Leiharbeit gilt immer noch, ohne ihn wären Leiharbeiter ab dem ersten Tag vom Lohn her mit der Stammbelegschaft gleichgestellt gewesen. Nun sind sie, gesetzlich legitimiert, neun Monate lang Dumping-Löhnen ausgesetzt. Durch die Öffnungsklauseln kann sogar per Betriebsvereinbarung dort länger entliehen und schlechter bezahlt werden, wo kein Tarifvertrag gilt. Die Regelung zur Streikbruch-Frage ist ebenfalls schlecht, da sie den Einsatz von Leiharbeitern in einem bestreikten Betrieb grundsätzlich erlaubt, die Einschränkung der Tätigkeit wird schwer zu überprüfen sein.

„Zurück“ zur Leiharbeit

Im Bereich der Werksverträge gibt es zwar eine leichte, aber noch unklare Verbesserung. Insgesamt kritisiert Geffken den „Durchbruch“ als einen „Paradigmenwechsel im Arbeitsrecht“, der in einer massiven Erleichterung der Leiharbeit und einer gewissen Einschränkung der Werkverträge besteht. Nach einigen Einschränkungen, unter anderem durch die EU-Leiharbeitsrichtlinie, kommt nun der Umschwung hin zur Festigung und Ausweitung der Leiharbeit. Die neue Regelung verstärkt durch die Öffnungsklauseln per Betriebsvereinbarung zudem die „Instrumentalisierung von Gewerkschaften und Betriebsräten für die Ziele der Unternehmer“, so Geffken. Das Ergebnis ist: Weitere Flexibilisierung, Deregulierung und damit Prekarisierung. Im Gegensatz dazu sehen DGB und IG Metall den Entwurf positiv und erhoffen gerade durch die Öffnungsklauseln: „Die bisher erreichten tariflichen Regelungen können weitergeführt und auf Grundlage des Gesetzes noch verbessert werden.“ Wie sind die neuen Regeln einzuordnen?

Dimensionen der Leiharbeit

Bis 1972 war Leiharbeit ganz verboten, dann wurde das Arbeitnehmer­überlassungsgesetz eingeführt mit einer Überlassungshöchstdauer von drei Monaten. Diese wurde 1985 auf sechs Monate verlängert, 1994 auf 9 Monate, 1997 auf zwölf Monate und 2001 auf 24 Monate. Im Zuge der Hartz-Gesetze wurde im ersten Gesetz von 2003 die Begrenzung der Überlassung ganz aufgehoben. Die Zahl der Leiharbeiter ist von 42000 im Jahr 1985 auf 961 000 im Jahr 2015 gestiegen. Der stärkste Anstieg fand nach 2003 (Hartz I) und besonders stark nach 2005 (Einführung von Hartz IV) statt. Heute zählt die Leiharbeitsbranche zu den am stärksten wachsenden Branchen, in den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl mehr als verdoppelt und in den letzten zwanzig Jahren sogar verfünffacht. Im Moment sind zwar „nur“ 3 Prozent aller Beschäftigten Leiharbeiter, aber der Umschlag ist sehr hoch. Das heißt, es kommen schnell viele in Leiharbeit und werden auch wieder aus ihr entlassen. Jedes Jahr werden rund eine Million Arbeitsverhältnisse in der Leiharbeit begonnen und auch wieder beendet, das ist der größte Umschlag aller Branchen. Im Laufe der Zeit sind also viel mehr als 3 Prozent der Beschäftigten von Leiharbeit betroffen.

Drei Monate im Durchschnitt

Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarktforschung IAB aus dem Jahr 2014 ergab, dass die mittlere Beschäftigungsdauer in der Zeitarbeit 3,4 Monate beträgt. Mehr als 70 Prozent der Leiharbeiter kommen gar nicht in den „Genuss“ der neuen Regeln (siehe Grafik). Allerdings müssen diese Zahlen noch einmal relativiert werden, da sie nicht Auskunft über die Dauer eines Einsatzes geben, also die Beschäftigung in einem entleihenden Betrieb, sondern nur über die Anstellung in einer Zeitarbeitsfirma. Es ist davon auszugehen, dass auch die Leiharbeiter, die länger als drei Monate in einer Leiharbeitsfirma beschäftigt sind, mehrere Einsätze in verschiedenen Unternehmen haben und daher die Regelung zur gleichen Bezahlung (Equal Pay) für sie nicht greift.

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Wer ist betroffen?

Die absolute Mehrzahl der Leiharbeiter hat eine Berufsausbildung (70,8 Prozent) und arbeitet Vollzeit (78 Prozent). Jüngere sind tendenziell stärker von Leiharbeit betroffen. Insgesamt geht es um Arbeiter mit Berufsausbildung, die von Leiharbeit bedroht und betroffen sind. Begriffe wie „Prekariat“ sind insofern problematisch, da sie eine Abgrenzung suggerieren, die in zen­tralen Bereichen der Produktion nicht existiert. Aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung geht hervor, dass mehr als 50 Prozent aller Tätigkeiten im Industriebereich inkl. Transport liegen. Laut Betriebspanel des IAB waren 34 Prozent aller Leiharbeiter allein in der Metall- und Elektrobranche eingesetzt. Dort liegt der Anteil der Leiharbeit bei 5 bis 6 Prozent, im Handel nur bei 1 Prozent. Von allen Betrieben, die Leiharbeiter einsetzen, stellen in einem Drittel die Leiharbeiter mehr als 10 Prozent der Belegschaft.

Große Konzerne haben eigene Leiharbeitsfirmen gegründet, um die Leiharbeiter exakt den Betriebsbedürfnissen entsprechend einsetzen zu können. Dieser Einsatz von Leiharbeitern führt auch dazu, dass es bei den „Stammbelegschaften“ weniger Leerlauf gibt, da die Personaldecke dünn ist. Durch die „externe Personalreserve Leiharbeit“ werden weniger neue Stammarbeiter eingestellt. Es kommt zu einer Verdichtung bzw. dauerhafteren Belastung der Arbeitskräfte. Besonders bekannt wurde das BMW-Werk in Leipzig, in dem ein Drittel Leiharbeiter sind.

Es ist also überwiegend ein Instrument, das in der Industrieproduktion und damit zusammenhängenden Tätigkeiten eingesetzt wird. Es dient in den Kernbereichen der Kapitalakkumulation, weil es Kosten senkt und die Auslastung der Arbeitskräfte steigert. Betroffen ist vor allem die Industriearbeiterklasse.

Unter die Löhne von 1999 gedrückt

Die Kostensenkung ist erheblich. Auch wenn die entleihenden Firmen hohe Beträge an die Leihfirmen bezahlen, ist es für sie billiger als dauerhaft Lohn und Sozialversicherung zu zahlen. Leiharbeiter haben zwischen 1995 und 2008 im Durchschnitt 15 bis 25 Prozent weniger verdient als Beschäftigte, die nicht als Leiharbeiter beschäftigt waren. Daten von 2013 zeigen, dass Leiharbeiter mit 1 700 Euro Brutto im Monat 43 Prozent weniger verdienten als Beschäftigte insgesamt. Vor Einführung des Mindestlohns waren die niedrigsten Löhne in der Leiharbeit zu finden. Die NRW-Studie von 2008 hat ermittelt, dass „das durchschnittliche Monatsentgelt der Zeitarbeitnehmer von 2006 sogar zum Teil unter dem von 1999 lag.“ 2015 – also nach Einführung des Mindestlohns – mussten immer noch 6 Prozent der Leiharbeiter ihren Lohn mit Hartz IV aufstocken. Der Lohnabstand ist auch in der Metall- und Elektrobranche hoch: Der mittlere Bruttomonatslohn liegt dort bei 3 136 Euro, die Leiharbeiter dieser Branche bekommen nur 1 841 Euro. Das zeigt, dass auch die Branchenzuschläge der IG Metall bei den meisten Leiharbeitern nicht zum Tragen kommen, da sie kürzer in den Betrieben sind.

Entwertung der Arbeitskraft

Leiharbeiter werden oft als Helfer und unter ihrer Qualifikation eingesetzt. 40 Prozent der Leiharbeiter, die als Hilfskräfte eingesetzt werden, haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. Leiharbeitsfirmen stellen auch für einfache Tätigkeiten häufig Arbeiter mit Berufsausbildung ein. Geringqualifizierte haben es also auch bei Leiharbeit schwer. Für die Arbeitskräfte mit Abschluss besteht dagegen die Gefahr der Entwertung ihrer Arbeitskraft, die Dequalifikation. Laut einer Untersuchung des DGB hat sich der Anteil der Leiharbeiter mit Berufsabschluss in den letzten Jahren sogar deutlich erhöht. Es liegt in der Natur der Leiharbeit, dass sie vor allem für einfache Tätigkeiten ausleiht, in die schnell eingearbeitet werden kann. Und sie dient besonders hier als Lohndrücker-Instrument. Nach einer Studie des Arbeitsministeriums von NRW von 2008 liegt das durchschnittliche Monatsentgelt von geliehenen Helfern 45 Prozent unter dem von „normalen“ Helfern.

Leiharbeits-Beschleuniger Hartz IV

Leiharbeit ist ein Druckbeschleuniger auf dem Arbeitsmarkt. 35 Prozent aller den Jobcentern und Arbeitsagenturen gemeldeten Stellen waren Leiharbeitsstellen. Und ohne die Jobcenter wäre die Rekrutierung von Leiharbeitern schwierig. Zwischen Juni 2014 und Mai 2015 wurden fast 400000 Arbeitslose in Leiharbeit vermittelt. Jeder fünfte durch die Bundesagentur vermittelte Arbeitslose landet in der Leiharbeit. Dort werden doppelt so viele Arbeitslose eingestellt wie im Verarbeitenden Gewerbe, obwohl diese Branche viel größer ist. Hierfür gibt es mehrere Gründe: Arbeitslose sind schnell verfügbar und deshalb schnell einsetzbar.

Von noch größerer Bedeutung ist aber, dass mit der vierten Hartz-Reform die Zumutbarkeitskriterien quasi abgeschafft wurden. Während zuvor der Berufsabschluss und die letzte Lohnhöhe ein wenig geschützt waren bei der Annahme einer neuen Arbeit, gilt nun: Alles muss akzeptiert werden. Der wirkliche Durchbruch für die Leiharbeit war aber die Befristung des ALG I auf ein Jahr und die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe zum ALG II, das deutlich niedriger berechnet wurde und mit einem harten Sanktionsregime versehen wurde. Jeder weiß: Ein Jahr ALG I und dann kommt Armut und Stress mit dem Jobcenter. Beschäftigte aus anderen Branchen heuern nicht in Leiharbeit an. 60 Prozent der in die Leiharbeit kommenden Arbeiter war vorher ohne Beschäftigung. Dabei ist wichtig, dass 50 Prozent weniger als ein Jahr arbeitslos waren.

Hintergrund dürfte das drohende Abrutschen in Hartz IV sein, das mit der Aufnahme einer Beschäftigung – und sei es eben Leiharbeit – verhindert werden soll. Eine nicht geringe Zahl war bereits vorher in Leiharbeit, wurde gefeuert und nun wieder angeheuert. Da die Löhne in der Leiharbeit sehr niedrig sind, rutschen fast 40 Prozent aller entlassenen Arbeiter direkt in Hartz IV.

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Aushebelung des Kündigungsschutzes

De facto gilt für Millionen von Arbeitskräften, die durch die Jobcenter-Leiharbeits-Spirale gedreht werden, der Kündigungsschutz nicht mehr. Eine der wichtigsten Errungenschaften der Arbeiterbewegung wurde für recht große Teile der Klasse abgeschafft. In keiner anderen Branche ist das Entlassungsrisiko größer. Aus einer Studie des DGB von 2010 geht hervor, dass 6 Prozent aller Leiharbeiter Monat für Monat arbeitslos wird. Das Risiko als Leiharbeiter entlassen zu werden, ist zehnmal so hoch, wie als Teil der Stammbelegschaft in der Metall- und Elektrobranche. Besonders groß ist die Fluktuation in der Krise. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurden ca. 667000 Leiharbeitsverhältnisse beendet, während 481000 neue Leiharbeitsverhältnisse abgeschlossen wurden. Ein negativer Saldo von fast 200000. Man stelle sich vor, in der Krise von 2008 hätten hunderttausende Stammarbeiter entlassen werden müssen. Es wäre wohl nicht so ruhig abgelaufen.

Karussell dreht sich schneller

Leiharbeit ist keine „Brücke“ in den Arbeitsmarkt, wie oft behauptet wird. Wer in Leiharbeit kommt, wird höchstwahrscheinlich bald arbeitslos und dann wieder in Leiharbeit kommen und so weiter und so weiter. Es ist ein Karussell in den Niedriglohn und die Dequalifikation der Arbeitskraft. Und dieses Karussell dreht sich immer schneller.

Die Leiharbeitsfirmen nutzen mehr und mehr die Möglichkeit zur Begrenzung des Arbeitsvertrags auf die erstmalige Einsatzzeit. Wenn also der erste Einsatz beendet ist, kündigt die Leiharbeitsfirma den Vertrag. Nach einer Pause werden Leiharbeiter dann wieder eingestellt – mit Probezeit und Einstiegslohn. Dies war bis 2003 verboten. Die erste Hartz-Reform hat aber das sogenannte Synchronisationsverbot abgeschafft, ebenso wie das Verbot entlassene Stammbeschäftigte als Leiharbeiter wieder einzustellen, das sogenannte Wiedereinstellungsverbot.

Zerstörung der Arbeitskraft

Die zumeist körperlichen Tätigkeiten unter schlechten Arbeitsbedingungen sowie die auf Grund der kurzen und schnell wechselnden Einsätze mangelnde Routine führen zu erhöhter Unfallgefahr und gesundheitlicher Belastung. Laut Bericht der Techniker-Krankenkasse von 2013 waren Leiharbeiter vier Tage mehr krank geschrieben als der Durchschnitt. Auf sie entfallen 60 Prozent mehr Muskel-Skelett-Erkrankungen und 64 Prozent mehr Verletzungen. Die Zahl der Unfälle bei Leiharbeitern ist wesentlich höher. Wegen der schlechten Bezahlung und Arbeitsbedingungen nehmen die Verordnungen von Antidepressiva bei Leiharbeitern deutlich zu. Leiharbeiter fühlen sich ausgeschlossen und als Arbeiter zweiter Klasse, sie können noch weniger über ihre Arbeitszeiten und damit über den wichtigsten Teil ihres Lebens bestimmen.

Die Fakten zu Gesundheit und zu Dequalifikation zeigen, dass Leiharbeit eine große Gefahr darstellt. Sie ist insbesondere für mittelalte bis ältere Arbeiter die letzte Station zur mehr oder weniger schnellen Zerstörung ihrer Arbeitskraft. Leiharbeit steht im krassen Widerspruch zum Interesse der Arbeiter an der möglichst langen Erhaltung der Arbeitskraft und an der Ausweitung ihrer Fähigkeiten. Je reduzierter diese sind, desto enger werden sie an die vom Kapital vorgegebenen Gesetze gefesselt.

Es gibt keine faire Leiharbeit

Berechnungen des IAB haben ergeben, dass die Hälfte aller durch die Zeitarbeit neu entstandenen Stellen normale Beschäftigungsverhältnisse verdrängt. Bei der Leiharbeit ging es nie darum, „nur“ Auftragsspitzen aufzufangen. Um Arbeitsplätze zu ersetzen, müssen Leiharbeiter nicht unbedingt lange Zeit in einem Betrieb eingesetzt werden, sodass sie offensichtlich eine Stelle ersetzen. Auch der schnelle Wechsel der Leiharbeiter führt zum selben Ergebnis.

Es liegt also kein „Missbrauch“ vor, sondern das Instrument wird genau so eingesetzt, wie es Gesetzgeber und Unternehmer wollten. Leiharbeiter wollen denselben Lohn wie ihre Kollegen und sie wollen denselben Kündigungsschutz. Das wäre „fair“, aber dann keine Leiharbeit mehr. Die neuen Regeln werden die Leiharbeit verfestigen und somit einen großen Teil des Niedriglohnsektors.

Die minimale Forderung wäre: Gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag, Begrenzung der Entleihung auf drei Monate, Wiedereinführung des Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbots, Abschaffung der Ketten-Befristungen. Da selbst diese Forderung immer noch eine Aushebelung des Kündigungsschutzes darstellen würde, muss die Losung heißen: Verbot der Leiharbeit.

Die direkt mit der Leiharbeit zusammenhängende Forderung, die notwendig wäre, um Arbeiter vor Leiharbeit zu schützen, ist: Keine Befristung des Arbeitslosengeld I, deutliche Erhöhung des ALG II, Einführung von Zumutbarkeitskriterien und Abschaffung der Sanktionen.

Regulierung führt zur Ausweitung

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hob 1967 das Verbot verschleierter Arbeitsvermittlung auf, die Zahl der Verleihfirmen stieg sprunghaft an. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sollte die Leiharbeit regulieren und von Formen der illegalen Verleihung abgrenzen. Das ausgegebene Ziel war, die Arbeitnehmer besser zu schützen, ohne die Leiharbeitsbranche zu gefährden. Aus der Natur der Sache ergibt sich, dass dies unmöglich ist: Die Arbeiter wollen gleichen Lohn und Kündigungsschutz, die Unternehmer wollen genau das nicht.

Tatsächlich haben alle „Verbesserungen“ zur Ausweitung der Leiharbeit und zur Verfeinerung der Umgehungsversuche geführt. Auch das Verbot der Leiharbeit im Bauhauptgewerbe wird durch Subunternehmen, die Scheinselbstständige beschäftigen, fleißig umgangen.

Leiharbeit zur Kapitalvermehrung

Hintergrund für die Etablierung der Leiharbeit in den 70er Jahren waren die zunehmende Kapitalintensität, der Aufbau von Überkapazitäten und die sinkende Steigerung der Arbeitsproduktivität. Die Bedingungen für die Vermehrung des Kapitals waren verschlechtert. Die Profite konnten nicht mehr einfach durch Ausdehnung der Produktion gesteigert werden. Die Senkung der Kosten, also der Löhne und Sozialversicherungen und die Leistungssteigerung der Arbeitskraft waren verstärkt nötig. Dafür bietet sich die Leiharbeit sehr gut an, wie oben gezeigt. Die Bedingungen der Kapitala­kkumulation sind heute nicht besser geworden. Gerade im Industriekapital gibt es große Schwierigkeiten.

Ende letzten Jahres schlug der Maschinenbau Alarm. Die Branche hat seit 2012 schlechte Zahlen und 2015 und 2016 kein Wachstum generieren können. Der Rückgang der Geschäfte in China und die zu schwachen Impulse aus den USA und Europa könnten zu einem Minus führen. Der Verband forderte, die Löhne zu senken und das Beschäftigungsverbot für Flüchtlinge in der Leiharbeit abzuschaffen.

Flexibilisierungsinstrumente?

Der DGB und die Einzelgewerkschaften haben lange das Verbot der Leiharbeit gefordert. Es war auch im Grundsatzprogramm des DGB von 1981 fixiert. Die IG Metall bezeichnete sie noch 1993 als „modernen Sklavenhandel“.

Mit der Niederlage des Sozialismus verschlechterten sich die Kräfteverhältnisse. Auch in den DGB-Gewerkschaften setzten sich im Vergleich zu den 80er Jahren Kräfte, die auf eine Zusammenarbeit mit dem Kapital orientieren und die Kapitalakkumulation über die Interessen der Arbeiterklasse stellen, vermehrt durch. Im Grundsatzprogramm des DGB von 1996 wurde die Forderung nach dem Verbot der Leiharbeit gestrichen.

Die Hartz-Kommission bezeichnete die Ausweitung der Leiharbeit als „Herzstück“ ihrer Reformen, die „Neutralisierung des Kündigungsschutzes“ durch die Leiharbeit wird offen benannt. Dabei ging es nicht um die vorgeschobenen Interessen von Langzeitarbeitslosen, sondern um die der Konzernvorstände. 2003 stimmten die Gewerkschaftsvertreter in der Kommission und die Spitzen von DGB und IG Metall den Plänen der Hartz-Kommission zu. Der spätere IG Metall-Vorsitzende Bertold Huber brachte 2012 seinen Kurs so auf den Punkt: „Ich habe immer für die Legalisierung der Leiharbeit als Flexibilisierungsins­trument gestritten. Ich bin der Meinung, dass wir das brauchen.“ Daran hat sich wenig geändert.

Beim IGM-Gewerkschaftstag 2015 wurden Anträge zum Verbot der Leiharbeit mit der Begründung abgelehnt: „Selbst dann, wenn die beste Leiharbeit die ist, die nicht stattfindet, ist es doch so, dass wir die Leiharbeit als Ins­trument akzeptiert haben.“ Dabei berief sich die Antragskommission auch auf das Urteil von 1967, weshalb ein Verbot rechtlich nicht möglich sei.

Die Hoffnung, durch die Regulierung der Leiharbeit die Werkverträge zurückzudrängen, gab es auch schon in früheren Jahren und hat sich als falsch erwiesen. Das Kapital wird immer alle möglichen Wege suchen, um den Verkauf der Arbeitskraft noch mehr zu verschlechtern, die Akzeptanz der Leiharbeit, hilft dagegen nicht.

Eigenständige Arbeiterbewegung

Alle Argumente für die Forderung nach einem Verbot, wie es der DGB früher gefordert hat, sind natürlich weiterhin richtig, sie sind sogar noch dringlicher geworden. Die Ausgangslage für Forderungen nach gesetzlichen Einschränkungen ist schlecht, sie zu fordern ist dennoch nicht falsch.

Im Gegenteil, jede kleine Verbesserung wie z. B. die Wiedereinführung des Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbots muss bedacht werden. Allerdings ist deutlich zu machen, dass es kein Zufall ist, dass die „Bemühungen“ des Staates immer zur schrittweisen Verschlechterung führten. Der Staat ist nicht neutral, sondern der Staat der Monopole, die eine Ausweitung wünschen und benötigen. Zugeständnisse können nur gegen ihn durchgesetzt werden.

Dazu gehört, darüber aufzuklären, dass bei einem Verbot der Leiharbeit die Unternehmen andere Formen finden werden, wie sie Teile der Arbeiterklasse unter Druck setzen können, seien es nun Werkverträge oder andere.

Um sie auch daran zu hindern, ist eine klare, einheitliche und für alle Arbeiter zugängliche Organisierung nötig. Voraussetzung dafür ist die Aufklärung und Mobilisierung der Belegschaften und Erwerbslosen. Forderungen nach gesetzlicher Regelung reichen nicht aus. Die Arbeiterbewegung muss darüber hinaus denken und politisch eigenständig – das heißt unabhängig von der Logik der Kapitalakkumulation – für ihr Klasseninteresse handeln.

Organisierung

In DGB und den Einzelgewerkschaften ist die Frage der Leiharbeit weiter umstritten, einzelne Gliederungen treten für ein Verbot ein. Kampagnen versuchen, Leiharbeiter zu organisieren und über ihre Rechte aufzuklären. Oft ist die hohe Fluktuation ein Problem und daher die Organisierung im Betrieb schwierig.

Die Möglichkeiten der Regelungen im Einzelbetrieb sind schlecht. Einzelne Belegschaften oder Betriebsräte haben wenig Einflussmöglichkeiten und der Standortkonkurrenz und den Forderungen der Unternehmen nach Kosteneinsparungen und mehr Flexibilität wenig entgegenzusetzen. Deshalb ist eine gemeinsame und organisierte Aufklärung und Gegenbewegung durch die Gewerkschaften Voraussetzung für ein erfolgreiches Zurückdrängen der Leiharbeit. Dies ist eine politische Frage. Es geht darum, einen klassenkämpferischen Kurs zu stärken. Die Möglichkeit hierfür ist günstig, da Leiharbeit bei vielen Kollegen und Erwerbslosen zu Recht verhasst ist.

Die Spaltung in „Prekarisierte“ und Stammbelegschaft kann nicht überwunden werden, wenn die „Ins­trumente“, die sie in ihren Rechten beschneiden, akzeptiert werden. Gerade für die am meisten Betroffenen müssen Formen der solidarischen Organisierung gefunden werden, damit sie nicht mehr schutzlos der legalen oder illegalen Leiharbeit ausgeliefert sind. Da der Staat dies nicht will, muss es die Arbeiterbewegung selbst organisieren.

Ergänzend zum Betrieb kann dies auch an anderen Orten stattfinden, in Stadtteilen und Jobcentern sind viele Leiharbeiter anzutreffen und ansprechbar. Der Kampf gegen die Leiharbeit ist nur als Teil des Kampfs gegen die Lohnsklaverei als Ganzes zu verstehen. Real trennt einen fest angestellten Metallarbeiter von einem schutzlosen Leiharbeiter oder einem bulgarischen Tagelöhner recht viel. Prinzipiell sind sie aber demselben Fakt ausgesetzt: Sie müssen ihre Arbeitskraft verkaufen, um zu überleben, die einen unter etwas besseren Bedingungen als die anderen.

Es ist aber diese „Sklaverei“, die für alle Arbeiter gilt und unter der sie das Kapital vermehren, das ihre Armut vergrößern muss, um weiter wachsen zu können.

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"Niedriglohn-Karussell Leiharbeit", UZ vom 24. Juni 2016



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