Am vergangenen Dienstag veröffentlichte die Ruhr- Universität Bochum den Zwischenstand zur bislang größten Studie mit dem Thema Polizeigewalt. Gegenstand der Studie sind 3 375 Fälle mutmaßlicher rechtswidriger Polizeigewalt. Wie üblich bei Studien mit Betroffenen basieren die Bewertungen auf persönlichen Einschätzungen und nur in wenigen Fällen auf gerichtlich festgestellten Sachverhalten. Dabei kam bisher heraus, was kaum jemanden überraschen dürfte: Der überwiegende Teil der Fälle von Polizeigewalt betrifft Personen, die von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machen.
In 55 Prozent der erfassten Situationen fanden die polizeilichen Übergriffe bei einer Demonstration oder anderweitigen politischen Aktion statt, bei 25 Prozent auf einer Großveranstaltung oder einem Fußballspiel, die restlichen 20 Prozent betreffen andere Situationen. Dabei gaben 54 Prozent der Betroffenen an, dass die Situation in weniger als zwei Minuten eskalierte. Dies betraf laut der Angaben in den Fragebögen sowohl Demonstrationen, Fußballspiele und weitere Großveranstaltungen als auch Wohnungsdurchsuchungen und Straßenverkehrskontrollen.
Die am häufigsten ausgeübte Gewalt geschieht demnach durch Stöße, Schläge und Pfefferspray. 19 Prozent der Betroffenen gaben an, Verletzungen wie Knochenbrüche, schwere Kopfverletzungen und innere Verletzungen erlitten zu haben. Zu einem Strafverfahren gegen Polizisten kommt es dabei im Verhältnis recht selten. Der Durchschnitt bei den Befragten gibt gerade mal 13 Prozent an. Am niedrigsten liegt die Zahl der eingeleiteten Verfahren gegen Polizeikräfte bei Demonstrationen und weiteren politischen Aktionen mit neun Prozent. Ein Strafverfahren kann von Amts wegen eingeleitet werden. Dies würde bedeuten, dass Polizisten ihre Kollegen wegen rechtswidriger Gewaltanwendung anzeigen, was wohl so gut wie nie stattfindet. Sonst müssen betroffene oder andere Personen den Polizeiübergriff anzeigen. Die Studie geht davon aus, dass Betroffene so selten Anzeige erstatten, weil davon auszugehen ist, dass Polizeibeamte „bei einer Strafanzeige nichts zu befürchten hätten“.
Allgemein bekannt unter Linken ist außerdem der Umstand, dass auf eine Anzeige gegen einen Beamten oftmals mit einer Gegenanzeige wegen wahlweise „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ oder „Landfriedensbruch“ reagiert wird, welche wiederum völlig faktenfrei zu Verurteilungen führen können. Deswegen raten Antirepressionsgruppen wie die „Rote Hilfe e. V.“ in den allermeisten Fällen von Anzeigen gegen Polizeibeamte ab.
Die Autoren der Studie schätzen den tatsächlichen Umfang der Polizeigewalt weitaus höher ein und leiten aus den Schilderungen ein Dunkelfeld von 86 Prozent ab. In den Fällen, in denen das Verfahren wegen körperlicher Gewaltanwendung geführt wurde, wurde nach Angaben der Befragten in sieben Prozent der Fälle Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt, beziehungsweise erlassen. Die Einstellungsquote betrug entsprechend 93 Prozent, wobei Einstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts dominierten. Ein großes Problem bleibt neben dem fehlenden staatlichen Willen zur Ahndung von Polizeigewalt auch die mangelnde Identifizierbarkeit der Beamten. Aus diesem Grund fordern Bürgerrechtsorganisationen seit Jahren eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten.