Die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation „Digitalcourage“ hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu Beginn dieser Woche als „unnötig und nicht verhältnismäßig“ kritisiert. Zugleich veröffentlichte der Verein die bis dato nicht öffentlich zugängliche Position der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung, die am 9. September 2019 bei Verhandlungen vor dem EU-Gerichtshof vertreten wurde. Im Papier beharrt die Regierung auf ihren Standpunkten, obwohl es aus Sicht von „Digitalcourage“ in Demokratien und Rechtsstaaten keine legitimen Argumente für eine anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung gibt. „Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten – unerheblich ob Inhalts- oder Aktivitätsdaten – ist unverhältnismäßig, nicht zielführend und mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar“, so der Verein, der sich für einen sofortigen Stopp der europäischen Vorratsdatenspeicherung aussprach.
Nicht rechtsstaatlich
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