Ergänzt wird das hier geschilderte Unrecht durch das Rentenunrecht: die „Strafrente“ bei „Staatsnähe“. Bekannt ist hier die Lüge der Totalitarismusthese, „Extreme von rechts und links“ würden gleichermaßen „bekämpft“. In Wahrheit zeigt sich das komplette Gegenteil – wenn man die praktische Politik des Adenauer-Regimes in der BRD betrachtet. Wobei die Nachfolge-Regime auch nicht besser waren. Erst wurden Nazi- und Kriegsverbrecher (…) wieder in den Staatsapparat und die Beamtenschaft „integriert“, (…) danach, als Reaktion auf eine durch Braun- und Graubuch aufgeschreckte Öffentlichkeit, wurden viele dieser Verbrecher nicht etwa vor den Kadi zitiert (der zumeist auch eine braune Vergangenheit hatte), sondern mit fetten Pensionen in den Ruhestand abgeschoben. Von „Strafpension“ wegen „Staatsnähe“ keine Spur.
Anders bei den Funktionseliten der DDR. Die wurden noch im Rentenrecht dafür abgestraft, für ihren Staat eingestanden zu sein. Die „Strafrente“ ist ein selbst in Europa einmaliger Vorgang, für den der tiefe Staat der BRD das „Privileg“ für sich beanspruchen kann, sie eingeführt zu haben. Seitdem ist auch in der politischen Justiz der BRD „besenrein“ gemacht worden: verschwunden das Rückwirkungsverbot („Nulla poena sine lege“), das Verbot, Zeugenaussagen zu verwenden, die unter Folter zustande gekommen sind – anders wäre ein Erich Mielke nicht zu verurteilen gewesen –, und vieles mehr, was in Zeiten der Systemkonkurrenz einst zu den vielgepriesenen „Säulen des Rechtsstaats“ zählte.
Doch das wäre einen anderen Artikel wert.