Betr.: „Wässriger Luxus“ UZ vom 18. Mai

Nicht ganz korrekt

Von Werner Altmann, per E-Mail

In dem lesenswerten Artikel wird gesagt, dass Kosten für Wasser, Heizung und Strom bei Hartz-IV-Beziehern aus dem Regelbedarf zu bezahlen sind. Das stimmt so nicht, da Wasser und Heizung zu den Kosten der Unterkunft gehören und damit übernommen werden.

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"Nicht ganz korrekt", UZ vom 1. Juni 2018



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