Komitee will gegen das Verbot der „Palästina Solidarität Duisburg“ kämpfen

Nicht eingeschüchtert

Schon kurz nach dem Verbot der „Palästina Solidarität Duisburg“ (PSDU) am 16. Mai 2024 hatten mehrere ehemalige Vereinsmitglieder angekündigt, sowohl politisch als auch juristisch gegen die Verfügung des Innenministeriums vorzugehen, die bereits seit dem 18. März in der Schublade der Behörde gelegen hatte. Diese Ankündigung machten zwei Betroffene am vorletzten Montag wahr, als sie in einer Pressekonferenz in Duisburg-Marxloh bekannt gaben, dass sie Klage gegen das Verbot eingereicht haben.

Die betroffenen Kläger Leon Wystrychowski und Ahmad Othman wehren sich auch gegen die Hausdurchsuchungen, die bei ihnen und zwei weiteren Personen stattgefunden hatten. Sie wollen die Rechtswidrigkeit dieser drastischen Maßnahme per Klage gerichtlich feststellen lassen. Den durchsuchenden Polizeieinheiten werfen sie ein martialisches Auftreten und rechtswidriges Verhalten vor, wie sie in einer gemeinsamen Stellungnahme betonen.

Neben vielen Solidaritätsbekundungen nach dem Verbot erfahren die ehemaligen Vereinsmitglieder auch direkte Unterstützung. An der Pressekonferenz nahmen die langjährigen Duisburger Aktivistinnen und Aktivisten Sylvia Brennemann und Thomas Zmrzly teil und gaben die Gründung des „Komitees gegen das Verbot der Palästina Solidarität Duisburg“ bekannt. Sie sehen in dem Verbot eine inakzeptable Einschränkung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Das Verbot ziele nicht nur auf die Betroffenen, deren Grundrecht auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit verwehrt beziehungsweise eingeschränkt werde, heißt es auf der Webseite des Komitees. Es solle auch die gesamte Palästina-Solidaritätsbewegung in der BRD eingeschüchtert werden. Darüber hinaus könne die Verbotsbegründung für weitere Kriminalisierungsversuche herhalten. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte in einer Erklärung zum PSDU-Verbot gefordert, dass auch andere propalästinensische Gruppen bundesweit verboten werden müssten.

Begründet wurde das Verbot mit Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes. PSDU habe sich mit seinen Tätigkeiten gegen die Völkerverständigung und damit auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland gerichtet. Diesen Vorwürfen widerspricht das Komitee und bezeichnet sie als eindeutig politisch motiviert. Vielmehr gehe es darum, eine politische Gruppe zum Schweigen zu bringen, die sich aktiv gegen die finanzielle und militärische Unterstützung Israels durch Deutschland aussprach und mit viel Erfolg in der deutschen Bevölkerung für die Rechte der Palästinenser eingetreten ist.
Der Zeitpunkt des Verbotes war aus mehreren Gründen bemerkenswert. Zum einen fand es mitten im Europawahlkampf statt, zum anderen waren nur einen Tag zuvor Korruptionsvorwürfe gegen Innenminister Reul laut geworden. Dazu kommt, dass die „deutsche Staatsräson“ der breiten Bevölkerung kaum noch vermittelt werden kann, angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen durch das israelische Militär in Gaza.

Das Verteidigungskomitee hat sich vorgenommen, den Kampf gegen das PSDU-Verbot durch Öffentlichkeitsarbeit zu den laufenden Klagen zu unterstützen. Das erklärte Ziel ist, durch die Bereitstellung von Informationen und die Gewinnung weiterer Bündnispartner politischen Druck zu erzeugen. Darüber hinaus hat der Zusammenschluss eine Spendenkampagne gestartet, um die Kosten der juristischen Verfahren abdecken zu können. Um die Kosten auf viele solidarische Schultern zu verteilen, kann auf das Konto der Roten Hilfe Duisburg gespendet werden.

Darüber hinaus kann die Komitee-Gründung auch ein Beispiel für andere Städte sein, in denen Solidaritätsstrukturen für Palästina kriminalisiert werden. Ob das Verbot letzten Endes Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Das juristische Tauziehen um die Legalität der PSDU könnte mehrere Jahre dauern.

Weitere Infos unter psdu-verbot.info

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"Nicht eingeschüchtert", UZ vom 28. Juni 2024



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