Nicht aufs Geschenk warten

Rolf Geffken über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Im Jahre 2018 blieben etwa 600 Millionen Überstunden von abhängig Beschäftigten in diesem Land unbezahlt. Das wäre selbst bei Zugrundelegung eines Lohns von nur 15 Euro eine Vergütung von 6 Mrd. Euro, die die Unternehmer den Arbeitern und Angestellten dieses Landes vorenthalten oder „gestohlen“ haben. Einer der Gründe für dieses Desaster sind die extrem hohen Hürden für den Nachweis von Überstunden durch die Beschäftigten.

In diese ungerechte Realität platzte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai, in welchem dieser von den nationalen Gesetzgebern verlangt, künftig die gesamte Arbeitszeit in einem „objektiven, verlässlichen und zugänglichen System“ zu messen und zu protokollieren. Interessant ist die Begründung des EuGH, auf die man beim Bundesarbeitsgericht noch die nächsten 100 Jahre hätte warten können: Nur so könne gewährleistet werden, dass die Mindestruhezeiten und die Obergrenze für die wöchentliche Arbeitszeit den Arbeitnehmern auch „tatsächlich“ zugute komme. In dem Wort „tatsächlich“ steckt alles drin, nämlich vor allem die Anerkenntnis, dass über Jahrzehnte all das „tatsächlich nicht“ möglich war, also das Gesetz schlicht umgangen wurde.

Doch was macht man nun mit diesem Urteil? Reicht es, das Urteil zu bejubeln und womöglich noch als Erfolg der Gewerkschaften zu feiern? Oder aber sich temporär auf die Zuschauertribüne zurückzuziehen und mit vollmundigen Presseerklärungen das justizielle Geschehen zu kommentieren?

Erstens wurde dieses Urteil von spanischen Gewerkschaften erstritten und von spanischen Gerichten durch einen Vorlagebeschluss an den EuGH möglich gemacht. Nicht durch deutsche Gewerkschaften und nicht durch deutsche Gerichte. Das ist kein Zufall, denn auf der Ebene der EU spiegeln sich eben auch andere Kräfteverhältnisse wider, als sie in Deutschland herrschen:

Aktivere Gewerkschaften wie zum Beispiel in Spanien, Frankreich, Italien, Belgien und Portugal und eine wesentlich „arbeitnehmerfreundlichere“ Rechtsprechung. Insoweit war das Urteil eine Art „Geschenk“ für die hiesigen Beschäftigten und Gewerkschaften.

Zweitens wird das Urteil nicht direkt Anwendung finden, sondern muss in Deutschland durch ein Gesetz des Bundestages umgesetzt werden. Diese Umsetzung wird kein „Geschenk“ mehr sein, sondern muss erkämpft werden. Es muss klar sein: Die Umsetzung von EU-Richtlinien und Entscheidungen des EuGH hat auch in Deutschland oft sehr lange gedauert. Allein bei der Gleichbehandlung von Frauen und Männern dauerte es gut 40 Jahre, bis das EU-Recht einigermaßen fehlerfrei umgesetzt wurde.

Drittens ist das geltende Arbeitszeitgesetz ein Beispiel für eine solch katastrophal fehlerhafte Umsetzung. Das Gesetz sollte ursprünglich der Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie dienen und der Umsetzung des Urteils des EuGH zum Nachtarbeitsverbot. Dabei stand der Gesundheitsschutz im Vordergrund. Heute wissen wir, dass die Ansammlung von Arbeitszeitvolumina nichts mit Gesundheitsschutz zu tun hat. Maßgebend ist nicht der „Ausgleich“ von Arbeitszeiten auf einem „Konto“, denn die menschliche Natur hat keine „Konten“. Vielmehr ist gerade die „starre“ und „inflexible“ Arbeitszeit die für den Menschen gesündeste.

Viertens wird es zentral darauf ankommen, ob die Gewerkschaften nun wieder Gebrauch machen von dem ihnen gewährten „Recht“, von Mindeststandards nach unten abzuweichen, oder ob sie die Steilvorlage des EuGH nutzen und nun das Maximum dessen für die Beschäftigten herausholen, das möglich ist: Klare Berechenbarkeit der Arbeitszeiten, gegebenenfalls Abschaffung von Arbeitszeitkonten, völlige Transparenz von Arbeitszeitprotokollen, Verbot jeder Nichtvergütung von Überstunden, massive Beweiserleichterungen im Falle von Vergütungsklagen, ja gegebenenfalls und im Ergebnis eine Reduzierung von Überstunden überhaupt.

Das aber ist Kampf und nochmals Kampf – und zwar jetzt und nicht erst, nachdem man wieder zwei Jahre auf den deutschen Gesetzgeber gewartet hat.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Nicht aufs Geschenk warten", UZ vom 24. Mai 2019



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Baum.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit