Nicht aufgeben

Werner Sarbok im Gespräch mit Manfred Plümpe

In Bottrop bietet die DKP eine Sprechstunde für Menschen an, die Probleme mit Behörden wie dem Jobcenter haben. Die UZ sprach darüber mit Manfred Plümpe von der DKP Bottrop.

UZ: Wie kam es zu dieser Sprechstunde?

Manfred Plümpe (links) bei einer Aktion gegen den Ausbau der A 52 durch Bottrop

Manfred Plümpe (links) bei einer Aktion gegen den Ausbau der A 52 durch Bottrop

( Werner Sarbok)

Manfred Plümpe: Die Sprechstunde der DKP in Bottrop geht auf die legendäre Betriebsratstätigkeit von Clemens Kraien­horst zurück, zu dem jeder Kumpel mit jedem Problem kommen konnte. Wir verhalten uns in dieser Tradition als gewählte Vertreter im Stadtparlament wie gute Betriebsräte. Fast immer geht es um Auseinandersetzungen mit dem Arbeitsamt oder den Wohnungsgesellschaften.

UZ: Wie sieht eure Hilfe aus?

Manfred Plümpe: Wir helfen bei der Formulierung eines Briefes, oft genügt auch ein Anruf. In schwierigen Fällen bieten wir die Begleitung zum Amt an. Wenn man vom Arbeits-, Sozial- oder Jugendamt Unterstützung erhält, fühlt man sich leicht als Bittsteller. Man ist auch unsicher, weil die Sachbearbeiter nicht immer den Eindruck vermitteln, helfen zu wollen.

UZ: Was erlebst du denn konkret?

Manfred Plümpe: In einem Fall war sich eine alleinerziehende Mutter, Frau D., unklar über den Weg des Unterhaltsgeldes. Sie war glücklich über den regelmäßigen Eingang des Geldes und da der Vater des Kindes sich ebenso regelmäßig beklagte, war sie der Meinung, das Geld komme direkt von ihm. Tatsächlich wird das Unterhaltsgeld aber vom Amt beim Vater eingezogen und dann der Mutter als Unterhaltsvorschuss überwiesen.

Dieses Missverständnis wäre bei ein wenig Einfühlungsvermögen von Seiten der Angestellten des Sozialamtes leicht aufzuklären gewesen, denn Frau D. beteuerte, sie erhalte nur einmal Unterhaltsgeld, und die angeforderten Kontoauszüge bestätigten das. Aber die Angestellte hatte wegen eines fehlerhaft ausgefüllten Formulars ein Vorurteil. Sie verfasste ein Schreiben, in dem Frau D. „aufgeklärt“ wurde, dass sie Unterhaltsvorschuss in Höhe von 5 330 Euro zurückzahlen müsse. Obwohl Frau D. den Text ohne Brille nicht lesen konnte und nicht unterschreiben wollte, fühlte sie sich genötigt, zu unterschreiben.

Nach zwei Tagen war das Missverständnis in Begleitung von mir schnell aufgeklärt, als ich mich als Vertreter der DKP vorstellte. Eine Entschuldigung wurde von der ebenfalls anwesenden Vorgesetzten ausdrücklich abgelehnt, auch als ich nachfragte, warum Frau D. nicht wenigstens eine Kopie des unterschriebenen Schriftstücks erhalten habe. Wer sicher sein will, nimmt sich eine Person seines Vertrauens zur Begleitung mit. Dieser Ratschlag ist nicht neu.

UZ: Geben viele Menschen nicht einfach auf?

Manfred Plümpe: Das gilt zum Beispiel für Frau S. Sie hatte einfach aufgegeben. Immer wieder sah sie sich veranlasst, Fehler auszubügeln, die sie nicht verursacht hatte. „Beim Jobcenter weiß die eine Hand nicht, was die andere tut, und nach einem freundlichen Gespräch folgen automatisch unverständliche Sanktionen“, so stellt Frau S. ihre Erfahrungen mit dem Arbeitsamt dar.

Als sie im vorigen Jahr eine Stelle annehmen sollte, für die sie unbestritten nicht geeignet war, nahm sie aus Protest keine Termine mehr wahr. Als dann im März die Unterstützung für Frau S. und ihre Tochter ganz eingestellt wurde, beantragte sie sogar trotz Aufforderung nicht die Weiterbewilligung ab April.

Sie lebten fünf Monate von der Hand in den Mund, nur mit Unterstützung von Verwandten und Freunden. Im Juli stellte sie dann doch einen neuen Antrag und bat in der Sprechstunde der DKP um Unterstützung.

Ihr handschriftlicher Hilferuf ans Gericht wurde nicht als Klage ernst genommen. Die Richterin erklärte im Gegenteil die Interpretation der Klage durch das beklagte Arbeitsamt zum Gegenstand der Verhandlung. Dadurch wurde Frau S. als Klägerin praktisch zur Beklagten. Als ich als Beistand darauf verwies, dass sich die Klage auf die Sanktionspolitik des Arbeitsamtes bezieht, wurde ich des Saales verwiesen.

Nachgezahlt wurde inzwischen die unberechtigt eingestellte Zahlung für März. Unsicher ist, ob die Zahlung für die drei Monate ab April nachträglich durchzusetzen ist. Das Verhalten des Jobcenters ist nach wie vor undurchschaubar, selbst die minimalen Auflagen des Gerichts werden nicht eingehalten.

In den Medien wird berichtet, dass viele Menschen aufgeben, um der Sanktionspolitik der Jobcenter zu entgehen. Frau S. ist ein Beispiel dafür, dass sich manche zu einem Verhalten gedrängt sehen, mit dem sie sich nur selbst schaden.

UZ: Welchen Stellenwert hat die Sprechstunde für Bürger und die DKP in Bottrop?

Manfred Plümpe: Die Sprechstunde der DKP ist oft die letzte Instanz, wenn andere nicht helfen können oder wollen. Wir haben einen Namen in Bottrop und müssen natürlich auch aufpassen, dass wir uns nicht vor irgendeinen Karren spannen lassen. Aus den Hinweisen, die wir in der Sprechstunde erhalten, ist auch manche außerparlamentarische Aktion entstanden.

Bürgerberatung der DKP Bottrop

Montags und donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr Parteibüro der DKP, Germaniastraße 54.

Am besten vorher kurz anrufen (Tel.: 02041–688157)

oder eine E-Mail an dkp-bottrop@t-online.de

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"Nicht aufgeben", UZ vom 21. Dezember 2018



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