Befristungen sind in der Wissenschaft „normal“ 

Neun Verträge in acht Jahren

Ein Blick in den aktuellen „Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs“ zeigt, dass über 90 Prozent des wissenschaftlichen Hochschulpersonals – Professorinnen und Professoren ausgenommen – befristet beschäftigt sind. ver.di und GEW kritisieren fehlende berufliche Perspektiven in der Wissenschaft. Wir haben darüber mit Tina Sanders gesprochen. Sie ist Betriebsrätin in einem deutschen Forschungsinstitut.

UZ: Befristung und kurze Laufzeiten sind „normal“ in der Wissenschaft. Warum ist das so?

1403 Tina Sanders Schattenblick - Neun Verträge in acht Jahren - Arbeitskämpfe, Universität, Wissenschaft - Wirtschaft & Soziales
Tina Sanders

Tina Sanders: Wenn man das Studium abgeschlossen hat und sich für eine Karriere in der Wissenschaft entscheidet, dann greift das „Wissenschaftszeitvertragsgesetz“. Das erlaubt Befristungen innerhalb eines Zeitraums von insgesamt zwölf Jahren – sechs Jahre vor der Promotion und sechs Jahre danach. Diese zwölf Jahre sollen genutzt werden, um sich zu qualifizieren. Die erste Phase soll mit der Promotion abgeschlossen werden und die zweite – so die Idealvorstellung – mit der Habilitation, um dann eine Professur anzutreten.

Bei Doktoranden im naturwissenschaftlichen Bereich gibt es diese extrem kurzen Arbeitsvertragslaufzeiten in der Regel nicht, da sind drei Jahre vorgesehen. Das wird bei uns in der Forschungseinrichtung auch so durchgesetzt. Aber auch diese drei Jahre sind in der Regel unrealistisch, weil Doktoranden im Schnitt vier bis fünf Jahre brauchen, um die Promotion abzuschließen. Häufig bekommen Promovierende nochmal ein- oder zweimal Verlängerungen von drei bis sechs Monaten. Die Arbeit wird dann aber meistens in der Arbeitslosigkeit fertig geschrieben.

Die Befristungen sind meist an die Laufzeiten der Projektfinanzierung gebunden. Dazu gibt es entsprechende Arbeitsgerichtsurteile – früher wurden Arbeitsverträge sogar unterhalb der Projektlaufzeit abgeschlossen. Das hat sich nach viel Protest und Diskussionen nach und nach geändert.

UZ: Die Qualifizierungsphase ist also nach der Logik des Gesetzes erst mit der Berufung zur Professorin beziehungsweise zum Professor abgeschlossen. Bis dahin gelten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur als „Nachwuchs“ – mit einem entsprechend unsicheren, befristeten Beschäftigungsverhältnis. Was kommt denn dann nach der Phase der „Qualifizierung“?

Tina Sanders: Das Gesetz ist so angelegt, dass man nach diesen zwölf Jahren entweder entfristet wird oder keine Möglichkeit mehr hat, in der Wissenschaft zu arbeiten. Feste Stellen im akademischen Mittelbau sind eher selten und nicht die Regel, deshalb konzentrieren sich viele auf die paar hundert Professuren. Den sogenannten akademischen Mittelbau mit unbefristeten Stellen für die laufenden und stetigen Aufgaben in Forschung und Lehre gibt es an den Universitäten eigentlich nicht mehr. Er ist heute zu 95 Prozent in Befristung.

Jede und jeder versucht, sich in die beste Position zu bringen. Diese Konkurrenzsituation lässt kaum ein solidarisches Miteinander bei der gemeinsamen Durchführung von Forschungsprojekten zu. Es geht darum, wer zum richtigen Zeitpunkt an der richtigen Stelle ist. Nur dann hat man überhaupt eine Chance auf eine Professur.

UZ: Wenn du sagst, alle würden um „ein paar hundert Professuren“ konkurrieren – gilt das bundesweit?

Tina Sanders: Es sind ein paar hundert Professuren bundesweit, die jährlich ausgeschrieben werden. Demnächst werden es relativ viele sein, weil die sogenannten „Boomer“-Jahrgänge in Rente gehen. Es ist allerdings häufig so, dass etwa beim Wegfall von zwei Professorenstellen nur noch eine neu ausgeschrieben wird. Oder es wird statt einer leitenden Funktion, also einer
C3/C4-Professur, eine Juniorprofessur oder eine W2-Professur ausgeschrieben, die entsprechend schlechter bezahlt wird.

UZ: Wie wird begründet, dass auch für Daueraufgaben keine festen Stellen ausgeschrieben und stattdessen alle unterhalb der Professur zum „wissenschaftlichen Nachwuchs“ degradiert werden?

Tina Sanders: Das Hauptproblem ist eben, dass die zweite Qualifizierungsphase eigentlich dazu dient, zu habilitieren. Ich war selbst achteinhalb Jahre in dieser Phase mit insgesamt, glaube ich, neun Verträgen. Zu jedem Vertrag wurde meine Qualifizierung beschrieben – also das eine Mal wissenschaftliche Veröffentlichungen, ein anderes Mal sollte ich neue Methoden für ein neues Gerät entwickeln. Das war dann meine Qualifizierung. Aber diese Tätigkeiten gehören einfach zum wissenschaftlichen Arbeiten dazu. Wissenschaftliches Arbeiten ist eine Daueraufgabe der Universitäten und auch nicht befristet auf ein Projekt. So argumentieren auch GEW und ver.di, die über Einzelklagen versuchen, die Befristungspraxis zu kippen.

UZ: Wie sieht es mit der gewerkschaftlichen Vertretung, aber vor allem auch mit der Mitbestimmung an Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen für den „Wissenschaftlichen Nachwuchs“ aus?

Tina Sanders: In den Betriebs- und Personalräten sind sie meist gar nicht vertreten. Das liegt an der Befristung – die sind meistens zu kurz da, um für Betriebs- oder Personalratswahlen zu kandidieren. Einige könnten theoretisch kandidieren, aber wenn man nur noch drei Monate da ist, dann kandidiert man nicht für ein vierjähriges Amt. Das macht kaum jemand.

Betriebs- und Personalräte haben die Befristeten auch nicht so auf dem Schirm und vertreten eher die fest Beschäftigten. Mich haben alle mit großen Augen angeguckt, als ich für den Betriebsrat kandidiert habe. Da war ich noch befristet beschäftigt und die Allererste, die bei uns kandidiert hat. Alle haben mich gefragt, ob ich denn keine Angst hätte, den nächsten Vertrag vielleicht nicht zu bekommen.

UZ: Das heißt, Befristete sind auch nicht geschützt, weil sie ja nicht entlassen werden müssen, sondern nur keinen neuen Vertrag bekommen …

Tina Sanders: Genau. Es gibt keine Möglichkeit, dagegen zu klagen, weil es nicht begründet werden muss, warum du beim nächsten Projekt nicht genommen wirst.

UZ: Der Frauenanteil bei Professuren liegt etwa bei 25 Prozent, es gibt kaum Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Arbeiterklasse. Eine Karriere in der Wissenschaft muss man sich offenbar leisten können.

Tina Sanders: Das auf jeden Fall. Doktoranden hätten theoretisch sechs Jahre Zeit für die Promotion, kriegen aber nie sechs Jahre bezahlt. Es ist gang und gäbe, dass man vielleicht eine Verlängerung von einem halben Jahr erhält, dann aber noch mal ein halbes Jahr braucht, um die Arbeit zusammenzuschreiben. In dieser Phase melden sich viele arbeitslos und leben vom Arbeitslosengeld II. Wer ein soziales Umfeld hat, das keine Unterstützung leisten kann, muss anfangen zu arbeiten und kann die Promotion nicht beenden. Das kommt häufiger vor.

UZ: Und was ist mit der Gleichstellung? Warum gibt es so wenige Professorinnen?

Tina Sanders: Es gibt das sogenannte Kaskadenmodell. Nett ausgedrückt wird damit gar nicht angestrebt, dass es überall 50 Prozent Frauenanteil gibt. Je nachdem, wie viele weibliche Studierende es im Fach gegeben hat, soll auch der Anteil von Frauen auf den Leitungsebenen sein. In der Biologie liegt der Frauenanteil bei ungefähr 75 Prozent der Studierenden, bei den Doktoranden noch bei 50 Prozent und nach der Promotion, in der Postdoc-Phase, hat sich das dann auf 30 Prozent reduziert. Bei den Professuren liegen wir dann so bei zehn Prozent. In den Ingenieurswissenschaften gibt es im oberen Segment eigentlich gar keine Frauen mehr. Die Postdoc-Phase verhindert, dass Frauen, die in einer Befristung schwanger werden und Kinder kriegen, einen Anschlussvertrag bekommen. Das ist auch nicht einklagbar.

UZ: Gibt es keinen Widerstand dagegen?

Tina Sanders: Es gibt einen bundesweiten Zusammenschluss von Mittelbauinitiativen, das „Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft“, wo versucht wird, die Organisierung Befristeter voranzutreiben. Das ist eine schwierige Aufgabe, weil es sich eben um einen extrem selektiven Bereich handelt, wo es bisher kaum Selbstorganisationen gibt.

UZ: Wie kommt es denn, dass Menschen, die ein Studium oder sogar eine Promotion abgeschlossen haben, sich derart ausnutzen lassen, anstatt sich zu organisieren?

Tina Sanders: Sie sehen keine Kampfmöglichkeiten. In der Wissenschaft ist ein solidarisches Miteinander oder das Bewusstsein, gemeinsam mehr erreichen zu können, ausgesprochen selten. Es gibt ja auch kaum eine gewerkschaftliche Organisation in diesem Bereich und kaum gewerkschaftliche Projekte.

Wir sprechen hier von Kolleginnen und Kollegen, die eine 50-Prozent-Stelle haben, aber 120 Prozent arbeiten. Sie sind hoch motiviert und versuchen sich als Einzelkämpferinnen und -kämpfer durchzusetzen. Sie verlassen sich auf ihre eigenen Fähigkeiten, weil sie denken, dass sie gut sind. Aber im Wissenschaftsbereich sind alle sehr, sehr gut – da setzen sich nicht diejenigen durch, die besonders gut wissenschaftlich arbeiten. Es setzen sich diejenigen durch, die keine Kinder kriegen, die am Wochenende arbeiten und von zu Hause unterstützt werden.

Was ist das WissZeitVG?

Das „Wissenschaftszeitvertragsgesetz“ (WissZeitVG) wurde 2007 als ein Sonderbefristungsrecht eingeführt, um die in der Wissenschaft üblichen Zeitverträge zu regulieren. Es erlaubt Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, Beschäftigte über insgesamt zwölf Jahre und ohne Aussicht auf Übernahme beziehungsweise feste Einstellung befristet zu beschäftigen. In der Praxis wurde die Regelung konsequent gegen die Beschäftigten ausgelegt.

Quelle: mittelbau.net

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"Neun Verträge in acht Jahren", UZ vom 9. April 2021



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