Mitte Februar fand in Berlin der 22. Europäische Polizeikongress mit 1800 Teilnehmern statt. Veranstaltet wurde die Tagung vom „Behörden Spiegel“, einer monatlich erscheinenden Zeitung für den Öffentlichen Dienst. Kritische Presse wie „Netzpolitik.org“ oder die „junge Welt“ wurde nicht akkreditiert. Auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Partei „Die Linke“ Sylvia Gabelmann, ob der Kongress mit Geldern des Bundes kofinanziert worden sei, antwortete die Bundesregierung, dass der Bund in den Jahren 2015 bis 2019 „in Form von Redebeiträgen am ‚Europäischen Polizeikongress‘ mitgewirkt“ habe. So seien das Bundesministerium des Innern, das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei (BPol), das Zollkriminalamt sowie die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei den Kongressen zugegen gewesen. Für die Informationsstände kassierten die Kongressveranstalter alleine für 2019 insgesamt 20484,09 Euro. Damit hätten sich die Kosten im Vergleich zu den Vorjahren fast verdoppelt.
Zeitgleich reißt der Widerstand gegen die Verschärfung der Polizeigesetze der Länder nicht ab. Über 180 Menschen nahmen am vergangenen Samstag in Potsdam an einer außerparlamentarischen Anhörung des „Bündnisses gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz“ teil. Obwohl sich eine Reihe von Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen vehement gegen die Pläne der Brandenburger Landesregierung von SPD und Partei „Die Linke“ stemmen, geben sich die Koalitionäre weitestgehend unbeeindruckt. Der Brandenburger Landesverband der Partei „Die Linke“ gerät jedoch zunehmend auch aus den eigenen Reihen in die Kritik. Sylvia Gabelmann stellte gegenüber UZ klar, dass Verschärfungen der Polizeigesetze der Länder von ihrer Partei durchgängig abgelehnt und bekämpft werden müssten.
Unterdessen sieht es in Sachsen anders aus. Dort steht die Linkspartei in einer Reihe mit außerparlamentarischen Organisationen und lehnt die von der Staatsregierung aus CDU und SPD geplanten Verschärfungen des Polizeigesetzes ab. Das Polizeigesetz bleibe ein Fall fürs Verfassungsgericht, stellt Enrico Stange, Innenpolitischer Sprecher der sächsischen Linksfraktion, fest. „Wir streben weiter ein Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof an, um die Neuregelungen verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen“, sagte er. Grund dafür sei, dass das „geplante neue Polizeirecht unverhältnismäßig tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“ eingreife.