Neuer Mindestlohn

Die Beschäftigten der Fleischindustrie erhalten künftig einen Mindestlohn von mindestens 10,80 Euro, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW) letzte Woche mitteilten. Demnach gilt für die rund 160.000 Beschäftigten in Schlachthöfen und Unternehmen der Fleischverarbeitung ein schrittweise steigender Mindestlohn. Die neue Lohnuntergrenze startet bei 10,80 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2022 wird der branchenweite Mindestlohn auf 11,00 Euro erhöht und steigt ab 1. Dezember 2023 auf 12,30 Euro pro Stunde. Nach Angaben des VdEW soll die erste Stufe von 10,80 Euro ab dem 1. August mit Inkrafttreten der Allgemeinverbindlichkeit greifen. Nach dem Verbot der Werkverträge sei der neue Branchenmindestlohn „ein zweiter ganz wichtiger Baustein für ordentliche Bedingungen in der Fleischbranche“, so der stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddy Adjan. Der „schmutzige Preiskampf der Fleischkonzerne“ werde damit beschränkt. „Wir sprechen aber weiter von einem geringen Lohn für sehr harte Arbeit“, sagte Adjan. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. November 2024. Für die Fleischverarbeitung haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit des Einsatzes von Leiharbeit im vom Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgegebenen Umfang vereinbart.

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"Neuer Mindestlohn", UZ vom 11. Juni 2021



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