Neue Verfassung für Kuba

Von UZ

In Kuba hat die Diskussion um die neue Verfassung begonnen. Am vergangenen Samstag hat die Zeitung „Granma“ erste Auszüge aus dem Entwurf veröffentlicht, an diesem Wochenende wird das Parlament über den ersten Entwurf beraten. Danach wird das Papier in der Bevölkerung diskutiert.

Wichtigste Eckpunkte sind die Definition Kubas als „sozialistischer, demokratischer, unabhängiger und souveräner Rechtsstaat“, in dem die Produktionsmittel und strategisch wichtige Wirtschaftssektoren in der Hand des Staates bleiben. Ergänzend dazu steht die Anerkennung des privaten Wirtschaftssektors und eines „freien Marktes“ in einem eingeschränkten und kontrolliertem Umfang. Damit soll ein Rechtsrahmen für die seit etwas mehr als zehn Jahren erfolgende Zulassung kleiner und mittlerer Privatbetriebe geschaffen werden.

Mit dem Entwurf für die neue Verfassung wird am sozialistischen Charakter des kubanischen Staates und der führenden Rolle der Kommunistischen Partei festgehalten. Neu in die Verfassung aufgenommen werden hingegen das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe, der „Schutz und Erhalt der Umwelt“, die „Verpflichtung zur Bekämpfung des Klimawandels“, die „Demokratisierung des Cyberspace“, das Verbot der Verbreitung und Anwendung von Atom- oder anderen Massenvernichtungswaffen sowie der Unterstützung jeglicher Form des Terrorismus und Staatsterrorismus.

Die Amtszeit des Präsidenten und anderer führender Repräsentanten soll auf zweimal fünf Jahre begrenzt werden. Die derzeitige Verfassung wurde 1976 per Volksentscheid angenommen und ist 1992 sowie 2002 teilweise reformiert worden.

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"Neue Verfassung für Kuba", UZ vom 20. Juli 2018



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