Die Bundesregierung plant einen erneuten Anlauf für Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge. Laut einem „internen Diskussionspapier“ des Arbeits-, Finanz- und Bildungsministeriums soll für Geflüchtete und Migranten, die sich für die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren müssen der Mindestlohn nicht gelten. Dies würde in die Auslegungs- und Praxishinweise aufgenommen werden, das Gesetz müsse dafür nicht verändert werden.
Anfang 2016 hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine generelle Ausnahme von Flüchtlingen vom Mindestlohn als „verfassungsrechtlich bedenklich“ bezeichnet, dies würde „den soziale Frieden gefährden.“ Mit der nun vorgeschlagenen Eingrenzung will die Bundesregierung eine Lücke schaffen. Der DGB kritisierte die Pläne, die Arbeitgeber begrüßten den Vorstoß.
Die AfD übt sich in sozialer Demagogie. Vorstandsmitglied Georg Pazderski sagte, „damit haben vor allem die großen internationalen Konzerne ihr Ziel erreicht, möglichst viele, möglichst billige Arbeitskräfte zu bekommen und dadurch den unliebsamen Mindestlohn auszuhöhlen.“ Bis vor kurzem hatte die AfD noch die Abschaffung des Mindestlohns gefordert, weite Teile ihres Programms richten sich gegen Arbeiterrechte und sie trägt mit ihrer Hetze gegen Ausländer zur Spaltung bei. Die Partei „Die Linke“ kritisierte den Vorstoß, Fraktionschefin Sahra Wagenknecht forderte, die Bundesregierung müsse ihre „Planungen für derartige Lohndrückerei“ sofort einstellen.
Von den Ausnahmen betroffen sind sowohl Flüchtlinge als auch Migranten, die eine Aufenthaltserlaubnis haben. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit befanden sich im vergangenen Herbst 47 500 Nichteuropäer in solchen beruflichen Eingliederungsmaßnahmen. Dazu müssten allerdings noch die Migranten aus europäischen Staaten gezählt werden, da sie ebenfalls ausgenommen würden. Insgesamt dürften Unternehmer aber viel häufiger die Lücke nutzen.
Laut einer Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben 13 Prozent der Geflüchteten einen Hochschulabschluss und sechs Prozent einen Berufsabschluss, weitere haben an einer Ausbildung bzw. einem Hochschulstudium teilgenommen, aber nicht abgeschlossen. Der größte Teil hat keinen mit dem deutschen Ausbildungssystem vergleichbaren Abschluss, aber durchaus „auch in Deutschland verwertbare berufliche Fähigkeiten“, wie es das IAB nennt.
Das interne Papier der drei Ministerien nennt Beispiele, um den Arbeitgebern zu zeigen, wie sie den Mindestlohn umgehen können. Wenn ein syrischer Tischler ein neun Monate langes Praktikum absolviert, da ihm für die Anerkennung seines Abschlusses diese neun Monate fehlen, gilt der Mindestlohn nicht. Warum jemandem neun Monate Praktikum fehlen, dürfte recht willkürlich festgelegt werden können. Der Vorschlag hat die Funktion eines Einfallstors, wie DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell zurecht kritisiert.
Der Druck auf Geflüchtete und Migranten ist sehr hoch. Für sie ist es schwer, eine Arbeit zu finden. Von Dezember 2015 bis November 2016 schafften es laut IAB nur 34 000 Einwanderer aus den acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern, eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt zu finden, 22 Prozent davon als Leiharbeiter.
Entscheidendes Druckmittel für Geflüchtete und Migranten ist der unsichere Aufenthalt und insbesondere die drohende Abschiebung, die sie dazu nötigen, jeden Job zu machen, und eben auch unterhalb des ohnehin zu niedrigen Mindestlohns. Um dem etwas entgegen zu stellen, ist die Solidarität der Kollegen gefordert, die etwas weniger erpressbar sind.