Wir dokumetieren an dieser Stelle die gemeinsame Stellungnahme von Internationalistisches Bündnis Dortmund, DKP Dortmund, SDAJ Ruhr-Westfalen, Train of Hope Dortmund e.V. und VVN-BdA Dortmund zur Anwendung der „strategischen Fahndung“ in der Dortmunder Nordstadt.
Am 13. Juni gab die Dortmunder Polizei die Anwendung des Instruments der „strategischen Fahndung“ bekannt. Dabei handelt es sich um ein neues Instrument infolge der massiven Verschärfung des Polizeigesetzes für NRW aus dem vergangenen Jahr. Die Dortmunder Polizei begründet dies mit einer „direkten Reaktion auf die Auseinandersetzung am Pfingstmontag in der Nordstadt“ (Pressemeldung der Polizei). Wir wenden uns explizit nicht gegen die Aufklärung der hier begangenen Straftaten und die Notwendigkeit der Gefahrenabwehr. Wir stellen uns jedoch klar gegen das Instrument der strategischen Fahndung!
Die Dortmunder Polizei erklärt, „mit diesem Werkzeug gezielten Fahndungsdruck auf potentielle Kriminelle aufzubauen, indem sie ohne konkreten Verdacht Personen anhalten, nach ihrer Identität befragen sowie Fahrzeuge in Augenschein“ nehme (Pressemeldung der Polizei). Woran sie potentielle Kriminelle zu erkennen vermag, bleibt jedoch Geheimnis der Polizei. Da als Kontrahent*innen der Auseinandersetzung in der Nordstadt, Personen mit Migrationsgeschichte vermutet werden, muss eine rigorose Anwendung von Racial Profiling befürchtet werden. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Menschen aufgrund von ethnischen Zuschreibungen sind wahrscheinlich. Zudem hebeln solche Kontrollen ohne konkreten Verdacht das (rechtsstaatliche) Prinzip der Unschuldsvermutung aus und öffnen der Willkür Tür und Tor. Strafverfolgung basiert nicht mehr auf konkrete Beweisen, sondern auf Vermutungen der Polizei. Diese Einschränkung unserer Demokratischen Rechte und Freiheiten soll gerechtfertigt werden nach dem Motto: Gegen die Kriminalität muss doch was getan werden! Die Dortmunder Polizei spricht selbst von sinkender Kriminalität in der Nordstadt.
Wir wenden uns weiterhin entschieden gegen das verschärfte Polizeigesetz, das in NRW im Dezember 2018 nach großen Protesten verabschiedet wurde! Denn es ermöglicht der Polizei auch, Personen bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam zu nehmen, und mit Hausarrest und Kontaktverboten zu belegen. Sie darf Computer und Smartphones hacken, um Messenger wie WhatsApp mitzulesen – nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch von Personen aus deren sozialem Umfeld. Gerechtfertigt werden diese Maßnahmen mit dem Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“, der die Polizeitätigkeit von einer konkreten Gefahr in den Bereich der bloßen Vermutung einer Gefahr vorverlagert. Damit wird die Strafverfolgung von bloßen Vermutungen der Polizei abhängig gemacht und die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst aufgelöst.
Daher fordern wir die Dortmunder Polizei zur Beendigung der „strategischen Fahndung“ auf!
Zur Wahrung unserer demokratischen Rechte und Freiheiten (der Grundrechte) fordern wir den Verzicht auf Instrumente des verschärften Polizeigesetzes! Solange das Polizeigesetz in Kraft ist, obliegt es ihr, auf Einschränkungen der Grundrechte durch dessen Anwendung zu verzichten!
Dortmund, 9. Juli 2019