Wenige Wochen vor der Bundestagswahl hat die Bundesregierung, die nicht mehr über eine Mehrheit im Bundestag verfügt, eine Grundgesetzänderung zur Entschuldung der Kommunen beschlossen. „Der Bund will Kommunen beim Abbau ihrer Altschulden helfen“, hieß es in einer Pressemitteilung. Im Grundgesetz soll ein Artikel 143 h eingefügt werden, damit der Bund einmalig die Hälfte der kommunalen Altschulden übernehmen kann. Der Haken: Die Länder müssen ihre Kommunen bereits zuvor vollständig von Liquiditätskrediten entschuldet haben. Der Stichtag dafür soll rückwirkend auf den 31. Dezember 2023 festgelegt werden. Zudem werden die Länder verpflichtet, die Kommunen am Aufbau neuer Liquiditätskredite zu hindern. Damit die Reform umgesetzt werden kann, ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig.
Nebelkerze
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"Nebelkerze", UZ vom 14. Februar 2025
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