Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt Anfang April über eine Organklage der NPD gegen den Ministerpräsidenten von Thüringen, Bodo Ramelow. Es geht um folgendes:
Eine Abstimmung im Eisenacher Stadtrat ging im Juni 2015 bundesweit durch die Medien. Obwohl Mitglieder der NPD-Fraktion den Antrag gestellt hatten, die Oberbürgermeisterin von Eisenach, Katja Wolf, abzuwählen, stimmten 13 weitere Ratsmitglieder zu. Damit war der Antrag zwar knapp gescheitert, doch das Erstaunen war groß: Immerhin hatten Mitglieder anderer Fraktionen gemeinsam mit der NPD gestimmt. In einem Fernsehinterview appellierte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow am folgenden Tag, „an alle demokratischen Parteien, dass es wirklich keine Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben darf. Die Nazis werden damit aufgewertet“. Damit habe Ramelow seine parteipolitische Neutralität verletzt. (blick nach rechts)