Heimbetreiber machen Profit mit der Pflege – und Regierungsparteien Wahlkampf

Narrensicheres Geschäft

Zwei Gesetzesentwürfe sollen die Entlohnung von Beschäftigten in den Pflegeheimen angeblich verbessern: Das „Pflege-Tariftreue-Gesetz“ stammt aus dem SPD-geführten Arbeitsministerium, Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen. Darüber sprachen wir mit Tatjana Sambale, Betriebsratsvorsitzende in einem Nürnberger Seniorenzentrum.

UZ: Arbeitsminister Hubertus Heil und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz haben zusammen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Tariflöhne als Bedingung für Abrechnungen mit der Pflegeversicherung vorsieht. Betreiber von Pflegeeinrichtungen bekämen demnach nur dann Geld aus der Pflegeversicherung, wenn sie ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen. Wie bewertest du das?

19 03 Tatjana neu - Narrensicheres Geschäft - Pflege, Pflegenotstand - Wirtschaft & Soziales, Blog

Tatjana Sambale: Inzwischen ist belegt, dass CDU-Minister Spahn den Entscheidungsträgern der Caritas vor einigen Wochen Rückendeckung für ihr Veto zum allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege gegeben hat. Was aus seinem Haus zur angeblichen Verbesserung der Situation Pflegender und Pflegebedürftiger kommt, ist mit großer Vorsicht zu genießen. Wir befinden uns in einem Wahljahr und das Thema „Pflege“ soll aus CDU-Sicht nicht der Konkurrenz im SPD-geführten Arbeitsministerium überlassen werden.

UZ: Könnte über den Weg, die Finanzierung aus den Pflegekassen an das Bestehen von Tarifverträgen in der Altenpflege zu koppeln, nicht die Situation der Pflegenden verbessert werden?

Tatjana Sambale: Zu befürchten ist, dass unter schönem Namen Fakten geschaffen werden, die die Situation der Pflegenden noch verschlechtern. Soll die Vergabe des Geldes der Pflegekassen an das Bestehen von Tarifverträgen oder nur an eine tarifvertragliche Bezahlung gekoppelt sein?

Tarifverträge regeln oftmals wesentlich mehr als die reine Vergütung, etwa auch Urlaubsansprüche, Weihnachts- und Urlaubsgeld. Selbst wenn der Gesetzentwurf das Vorhandensein eines Tarifvertrags – und nicht nur eine entsprechende Entlohnung – vorsieht, warnt ver.di an dieser Stelle vor der Gefahr sogenannter „Gefälligkeitstarifverträge“, die Pflegeheimbetreiber dann in ihrem Sinne mit irgendwelchen sich als Gewerkschaft bezeichnenden Personen abschließen können.

UZ: Besteht diese Gefahr bei beiden Entwürfen?

Tatjana Sambale: Die Mühe, Tarifverträge nach ihrem Gusto abzuschließen, müssen sich Pflegeheimbetreiber bei dem Entwurf von Minister Spahn im Zweifelsfall noch nicht einmal machen. Dieser sieht nämlich nur eine Entlohnung „nach Tarif oder tarifähnlich“ vor. Der Begriff „tarifähnlich“ ist dabei nicht weiter definiert.

Und der Entwurf birgt eine weitere Gefahr: Unter Paragraf 82c geht es um die Frage, bis wann eine tarifliche Entlohnung noch als wirtschaftlich gilt. Wirtschaftlichkeit ist bei der Frage der Refinanzierung der Personalkosten ein wichtiges Kriterium. Im Spahn-Entwurf heißt es: Tarifgehälter dürfen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden, „ wenn der Tarifvertrag (…) eine nach ortsüblichen Maßstäben wirtschaftliche Entlohnungsstruktur vorsieht“.

Im Klartext heißt das jedoch: In Gegenden mit ohnehin niedriger Gehaltsstruktur können auf diesem Weg höhere Tarifgehälter öffentlicher oder freier Träger als unwirtschaftlich angegriffen werden. Dadurch würde mit Hilfe eines Gesetzes, das antritt, die Gehälter in der Altenpflege zu verbessern, Druck auf jene Träger aufgebaut, die in Regionen mit niedrigeren Löhnen tariflich bezahlen. Das gilt es zu verhindern.

UZ: Welche Rolle spielen in dieser Konstellation die kirchlichen Träger Caritas und Diakonie, die mit ihrem Veto zum allgemeinverbindlichen Tarifvertrag die erneute Debatte ja erst nötig gemacht haben?

Tatjana Sambale: Ironischerweise war die drohende Anpassung nach unten das große, scheinheilige Gegenargument der Caritas zum allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Nun zeigt sich, dass das Gesundheitsministerium kreativ genug ist, den Druck auf die Lohnkosten, gerade in Regionen mit allgemein niedrigerem Lohnniveau, auch anderweitig zu erhöhen.

Der Caritas ging es letztlich darum, ihren kirchlichen Sonderstatus im Arbeitsrecht zu verteidigen. Bei beiden Entwürfen sind die kirchlichen Träger diesbezüglich fein raus. Mal wird das kirchliche AVR-Regelwerk als gleichrangig mit Tarifverträgen anerkannt, mal ist ohnehin nur von der Möglichkeit „tarifähnlicher“ Vergütung die Rede.

UZ: Der Anteil der privaten Anbieter ist seit Einführung dieses Geschäftsfeldes 1995 kontinuierlich gestiegen. Aktuell liegt ihr Gesamtanteil am Pflegemarkt bereits bei 42 Prozent. Womit erzielen private Anbieter in der Altenpflege ihre Profite – und wer zahlt sie letztendlich?

Tatjana Sambale: Kapital in Pflegeheime zu investieren ist ein beinahe narrensicheres Geschäft. Das ist der Grund, weshalb in den letzten Jahren auch immer mehr Investmentfonds dieses Feld für sich entdeckt haben.

Die Einnahmen speisen sich zum einen aus den Überweisungen der Kos­tenträger, also Pflege-und Sozialkassen, die auf der Basis der Versorgungsverträge Pflegeheimbetreiber vergüten. Dieses Geld sind die Beiträge der Versicherten. Wie viel Geld genau an die Heimbetreiber fließt, hängt vom Pflegegrad der Versicherten ab. Darüber hinaus erhalten die Pflegeheimbetreiber auch direkt Geld der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen, da die Heimplatzkosten nur zu einem Teil über die Pflegeversicherungsleistungen gedeckt werden.

Die Pflegeversicherung übernimmt Leistungen für vollstationäre Pflege im Heim maximal bis zu einer Höhe von 2005 Euro. Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen müssen oftmals noch einen ähnlich hohen Beitrag aus eigener Tasche finanzieren, und das jeden Monat. Das Schöne aus Sicht der Kapitaleigner ist zudem, dass auch klassische Kapitalistenaufgaben wie Bau oder Instandhaltung der Gebäude auf die Pflegeheimbewohner umgelegt werden können. Wenn dann beim Personal oder der Materialausstattung mit spitzem Stift gerechnet wird, kommt es zu Renditeerwartungen, von denen andere Branchen nur träumen können.

UZ: Wenn es um höhere Löhne für das Personal geht, ist immer wieder zu hören, dass das ganze System finanzierbar bleiben muss – wie verträgt sich das mit der steigenden Zahl von privaten Anbietern, die Profit mit ihren Firmen erzielen wollen?

Tatjana Sambale: Gar nicht. Profitorientierung hat in der öffentlichen Daseinsvorsorge, im Gesundheits- und Heimwesen nichts zu suchen. Erst mit der Öffnung des Pflegemarktes ab 1995 für private Anbieter wurde das gesamte System der Profitlogik unterworfen. Diese Öffnung mit allen bekannten negativen Konsequenzen war eine politische Entscheidung, sie kann, muss und sollte auch revidiert werden.

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"Narrensicheres Geschäft", UZ vom 14. Mai 2021



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