Nächste Schlappe für Bundeswahlleiter

Bundeswahlleiter Georg Thiel musste wieder eine Schlappe einstecken. Nachdem er mit Vorhaben, die DKP von der Bundestagswahl auszuschließen und ihr so den Parteistatus abzuerkennen, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, entschied gestern das Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen ihn. Thiel hatte Anfang September unter Androhung eines Bußgeldes mehrere Meinungsforschungsinstitute aufgefordert, im Zusammenhang mit der Sonntagsfrage zur Bundestagswahl keine Umfragen mehr zu veröffentlichen, in die Briefwahlergebnisse einbezogen sind. Daraufhin hatte das Meinungsforschungsinstitut Forsa Klage erhoben und einen Eilantrag eingereicht. Das Gericht stellte nun fest, dass die Veröffentlichung von Wahlumfragen zulässig ist, auch wenn Angaben von Briefwählern über ihre bereits getroffene Entscheidung zugrunde liegen.

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