Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Bundesteilhabegesetz warnt ein breites Bündnis von Verbänden und Gewerkschaften vor der Gefahr von Leistungseinschränkungen und anderen Verschlechterungen gegenüber dem geltenden Recht und fordert grundlegende Nachbesserungen.
Inakzeptabel seien Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises. So drohten bisher Anspruchsberechtigte aus dem System zu fallen, wenn künftig dauerhafter Unterstützungsbedarf in fünf von neun Lebensbereichen nachgewiesen werden muss. Unvertretbar seien auch Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen in der sogenannten Eingliederungshilfe.
„Inakzeptabel ist die vorgesehene Regelung, dass die Pflege grundsätzlich vorrangig vor der Eingliederungshilfe ist, wenn eine Person nicht in einer Wohneinrichtung, sondern ambulant betreut lebt. Denn damit würden diese behinderten Menschen aus der – weiterreichenden – Eingliederungshilfe herausgedrängt“, kritisierte der DGB.