Nach der Rangelei: Leichen im Keller

Von Uwe Koopmann

Wenn es nach Verfassungsschutz-Chef Maaßen und Generalbundesanwalt Range (FDP) geht, sitzen Markus und ich bald zwei Jahre lang im Gefängnis.“ So die Reaktion von André Meister von „netzpolitik.org“. Der Vorwurf gegen ihn, seinen Kollegen Markus Beckedahl und „Unbekannt“: Verdacht des Landesverrats. So lautet jedenfalls der Vorwurf in der „Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens“ durch den – damaligen – Generalbundesanwalt Harald Range vom 24. Juli. Das umstrittene Verfahren war von Range bereits am 13. Mai eingeleitet worden. Herrschaftsdoktrin: „Dieser Staat muss mit allen Mitteln gesichert werden.“

Range stützte sich in seinen Aktivitäten auf „Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz“ (VS). Der VS hatte zuvor nach dem Motto „Haltet den Dieb!“ ermittelt, dass „netzpolitik.org“ zwei Artikel veröffentlicht hatte, in denen neue Machenschaften des VS aufgedeckt wurden. Die ahnungsvollen Überschriften: „Geheimer Geld-regen: Verfassungsschutz arbeitet an ‚Massenauswertungen von Internetinhalten’ (Updates)“ und „Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung“.

Die Legalität und Legitimität von Anzeige und Ermittlungsverfahren stützen sich auf ein internes Rechtsgutachten des VS, das mit einer hohen Geheimhaltungsstufe vor der Öffentlichkeit verborgen wird.

Die aufgeflogene „Arbeitsgruppe“ des VS heißt „Erweiterte Fachunterstützung Internet“. Nach Angaben von „netzpolitik.org“ sollen über „75 Spione … Chats und Facebook überwachen, Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke erstellen sowie ‚verdeckte Informationen erheben’.“

Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte Zweifel, ob die Veröffentlichung bereits einen „Landesverrat“ darstellt. Er entließ Range, der wiederum Maas vorwarf, sich in seinen Aufgabenbereich unerlaubt eingemischt zu haben, was Maas seinerseits bestritt. Nächste Wende: Die FDP (Retourkutsche?) und die Linkspartei fordern wiederum die Ablösung von Hans-Georg Maaßen, denn der Verfassungsschutz hatte zu Beginn der „Rangelei“ den Eingriff in die Pressefreiheit losgetreten.

Maaßens Hyperaktivität gegen NetzaktivistInnen zog ihm inzwischen auch die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten zu, denn der VS speicherte nicht nur die Daten von – aus seiner Sicht – Beschuldigten und Verdächtigen, sondern auch von „Sonstigen Personen“. Weitere Datenpakete wurden für „Kontakt- und Begleitpersonen“ und „Prüffälle“ angelegt. Eine gemeinsame Datei wird seit 2006 vom VS und dem Bundeskriminalamt (BKA) betrieben.

Da Heiko Maas – Dienstherr von Range – nach Auffassung der SPD mit der Beaufsichtigung und Entlassung von Range keine Schuld auf sich geladen hat, wurde die Schuldfrage auf Maaßen und seinen Dienstherrn Thomas de Maizière (CDU) konzentriert. Der wiederum hatte Maaßen, über den er die Fachaufsicht führt, in Schutz genommen: Herr Maaßen habe „korrekt gehandelt“. Gleichzeitig gab er vor, selber nicht frühzeitig von seinen Leuten informiert worden zu sein. Die Kanzlerin und ihr Geheimdienstkoordinator, Kanzleramtsminister Peter Altmaier, geben sich unberührbar. Nach der „NSU-Transparenz“ fürchtet der Herr der Dienste jede Form von „Durchstechen“.

Es liegen offensichtlich verschiedene Leichen in verschiedenen Kellern in Berlin. Sie zu bergen, sollte nach Auffassung der Grünen Aufgabe des Rechtsausschusses sein. Jan Korte („Die Linke“) fordert, „die Karten auf den Tisch zu legen“ und den VS aufzulösen. Die Einberufung des Ausschusses wurde inzwischen aber von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) abgelehnt. Er bleibt seiner Linie treu: Nichts gesehen, nichts gehört, nicht reagiert. Die Auflösung des VS steht auch nicht auf der Agenda der Grünen. Da sind sie sich mit CDU/CSU und SPD einig.

Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP: „Wir beglückwünschen und solidarisieren uns mit ‚netzpolitik.org‘, die die Machenschaften des VS öffentlich gemacht haben. Das Prozedere läuft wie immer: Aus Regierungssicht sind nicht die Täter schuldig, sondern diejenigen, die die Taten aufgedeckt haben. Dieses Rechtsverständnis hat in Deutschland eine lange Tradition: Der spätere Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky landete wegen der Aufdeckung der verbotenen Aufrüstung der Reichswehr in Gefängnis und KZ. Am 26. Oktober 1962 wurden Rudolf Augstein und drei Spiegel-Redakteure wegen ‚Landesverrats’ verhaftet. Sie hatten die fehlende ‚Verteidigungsfähigkeit’ der Bundeswehr (‚Bedingt abwehrbereit’) moniert. Adenauer sprach juristisch spitzfindig von einem ‚Abgrund von Landesverrat’. Die Angriffe auf die bürgerliche Pressefreiheit kosteten damals Franz Josef Strauß (CSU) den Job als Minister. Die Herrschenden haben sich weiterentwickelt: Trotz aller Rangelei sind die Sessel von Merkel, Altmaier, Maas, de Maizière und Maaßen nicht umgefallen. Bei dem vielfach als ‚überfordert’ charakterisierten Range spricht man zu Recht von einem Bauernopfer. Transparenz und vor allem eine Veränderung des Systems von Bespitzelung und Vertuschung desselben sieht anders aus.“

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"Nach der Rangelei: Leichen im Keller", UZ vom 14. August 2015



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