Der allgegenwärtige Pflegepersonalmangel heißt, so naheliegend wie folgenschwer, dass eine Pflegekraft zu viele Patientinnen oder Patienten zu versorgen hat, so dass ihre Arbeitsqualität und damit die Qualität der durchgeführten Pflege darunter leidet und die Pflegekraft ihre Arbeit als belastend wahrnimmt. An diese einfache Feststellung schließt sich die Fragen an: Gibt es Regelungen, die vorschreiben, wie viel Personal auf wie viele Patientinnen und Patienten kommen muss? Und was geschieht, wenn diese unterschritten werden, also doch weniger Kolleginnen und Kollegen zum Einsatz kommen?
Um es gleich vorwegzunehmen: So unfassbar es ist, es gibt (bisher) keine gesetzliche Regelung, die verbindlich vorschreibt, wie das Verhältnis von Pflegenden zu Patientinnen und Patienten in deutschen Krankenhäusern zu sein hat. Diese tagesaktuelle Festlegung, die sogenannte Nurse-Patient-Ratio, ist das, worum die Beschäftigten in den Tarifbewegungen zur Entlastung von Berlin bis NRW gerungen und wofür sie gekämpft haben, gerade weil es eben keine gesetzliche Regelung dazu gibt.
Bis 1997 gab es mit der PPR, der Pflegepersonalregelung, eine gesetzliche Regelung im Vergütungsstreit zwischen Krankenkassen und deutscher Krankenhausgesellschaft, wie viel Personal im Krankenhaus grundsätzlich vorzuhalten ist. Dies sollte bei den Budgetverhandlungen berücksichtigt werden. Die PPR war eine politische Festlegung, die nicht den tatsächlich notwendigen Personalbedarf erfasste, den Nachtdienst und die Intensivstationen aussparte und keine tagesaktuelle Verbindlichkeit, sondern Sicherheit in der Budgetplanung zum Ziel hatte. Sie war also höchst ungenügend.
Dennoch wurde selbst dieses ungenügende Instrument der voranschreitenden Profitorientierung des Krankenhaussektors geopfert und 1997 außer Kraft gesetzt. Die Folge war vor dem Hintergrund um sich greifender Krankenhausprivatisierungen und der Einführung des Fallpauschalensystems eine extreme Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in der Pflege in den letzten zwei Jahrzehnten. PPR 2.0 ist nun der Versuch, auf den Stand eines ungenügenden Personalbemessungsinstruments aus dem Jahr 1997 zurückzukehren.
Seit 2020 lag die zur Umsetzung bereite Vorlage dafür im Bundesgesundheitsministerium, geschehen ist nichts. Ausgearbeitet von Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), Deutschem Pflegerat und ver.di, schafft das Bemessungsinstrument PPR 2.0 wie sein Vorgänger eine Grundlage, um für Krankenhäuser grundsätzlich bestimmen zu können, bei wie vielen Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichem Pflegebedarf und Patienten wie viel Personal einzuplanen ist. Es ermittelt den Pflegebedarf im Krankenhaus, aufgeteilt in Allgemeine Pflege und Spezielle Pflege, in Minuten. Aus diesen Minutenwerten leiten sich grundsätzliche Pflegestellen ab. Das Problem: Es bleibt unklar, ob den ermittelten Monatsminuten Stellenpläne oder konkrete Dienstpläne gegenüberzustellen sind. Zweites Problem: Es bleibt zu befürchten, dass die ermittelten Minutenwerte nicht nur für Fachkräfte gelten, sondern auch Pflegehilfskräfte für die Umsetzung der Berechnung herangezogen werden. Drittes Problem: Die PPR 2.0 ist genau das: eine Berechnung, keine tagesaktuelle, dienstaktuelle oder gar situationsaktuelle Erfassung des tatsächlichen Bedarfs. Und sie beinhaltet deshalb keinerlei Sanktionsinstrumente gegen die Klinikleitungen, wenn im Alltag auf Station dagegen verstoßen wird.
Die PPR 2.0 ist keine Garantie für eine Entlastung beziehungsweise kein wirksamer Schutz vor Überlastung des Pflegepersonals, da die tagesaktuelle Verbindlichkeit und vor allem Sanktionsinstrumente bei Verstößen gegen die Vorgaben fehlen.
Im Kern bedeutet das: Es gibt nun also ein Verfahren, um festzustellen, wie viel Personal an einem bestimmten Tag benötigt worden wäre. Es bleibt aber das Problem der Pflegekraft, damit fertig zu werden, wenn sich dennoch morgens zwei Kolleginnen oder Kollegen krankmelden und kein Ersatz in Sicht ist. Ja, mit der PPR 2.0 wird der täglich zu erleidende Mangel messbarer, sichtbarer, greifbarer. Aber er wird nicht behoben.