Betr.: „Auf dem linken Auge blind?“, UZ vom 21. 7.

Muss man sehen können

Von Daniel Horneber, per E-Mail

Lieber Genosse Koopmann, ich war entsetzt über deinen Kommentar. Du hast völlig Recht in dem, was du inhaltlich meinst, aber durch diese Blindheitsmetaphern ist das alles zunichte gemacht. Denn was sagt man eigentlich, wenn man sagt, der Staatsschutz war auf dem rechten Auge blind? Wer blind ist, kann nichts sehen. Also kann er auch nichts dafür, wenn er es nicht wahrnimmt. Man entschuldigt indirekt den Staatsdienst, in diesem Fall Verfassungsschutz und Polizei. Des weiteren wird suggeriert, um erkennen zu können, dass die NSU-Morde eine rassistische Serie sind, müsse man sehen können – was wiederum wirklich blinden Personen unterstellt, sie könnten Rassismus nur eingeschränkt wahrnehmen.

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"Muss man sehen können", UZ vom 25. August 2017



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