Nach 36 Jahren Knast ist es Mumia Abu Jamal und seinen Anwälten im April dieses Jahres gelungen, eine gerichtliche Überprüfung seines Gerichtsverfahrens von 1982 durchzusetzen. Die Staatsanwaltschaft weigert sich noch immer, der Verteidigung die Akten zum Fall auszuhändigen. Doch erstmals gibt es die Chance zu belegen, dass der Berufungsrichter Ron Castille in einem Interessenkonflikt stand, als er 1994 Mumias Revisionsantrag ablehnte. Castille war bei der Verurteilung Mumias 1982 Stellvertretender Bezirksstaatsanwalt und bei den ersten beiden Revisionen leitender Bezirksstaatsanwalt und hätte daher der Berufung vor dem höchsten Gericht nicht vorsitzen dürfen.
In einem der bekanntesten Fälle von Klassenjustiz wurde Mumia 1982 wegen Mordes zum Tode verurteilt. Weltweit kämpft seitdem eine breite Solidaritätsbewegung für seine Freiheit. Die nächste Kundgebung findet am 17. Dezember um 18 Uhr vor dem US-Generalkonsulat in Frankfurt statt.