Müllsünder aufgepasst!

Wenn es um die Abfallentsorgung geht, ist in der Stadt Kiel Schluss mit lustig. Anfang Dezember berichtete die „Bild“-Zeitung über die neuerdings konsequente Verfolgung eines bislang eher wenig beachteten Vergehens. Ins Visier der Ordnungsbehörden geraten Einwohnerinnen und Einwohner, die ihre Mülltonnen zu früh auf die Straße stellen. Schließlich ist in Paragraf 24 Absatz 6 der „Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel“ eindeutig geregelt: „Die Bereitstellung (der Abfallbehälter) darf frühestens am Abend vor dem Abholtag, jedoch nicht vor 18:00 Uhr durchgeführt werden.“ Bei Verstößen wird in Paragraf 27 der gleichen Satzung ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro angedroht. Doch die Stadt backt kleinere Brötchen. Sechs Bußgeldbescheide von jeweils 40 Euro wurden versandt, wie das Fachportal „kommunal.de“ berichtete. Großer Aufwand für die Kontrollen der zu früh herausgestellten Mülltonnen entsteht der Stadt aber offenbar nicht. Die sechs Müllsünder wurden allesamt von wachsamen Bürgern ertappt und angezeigt.

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"Müllsünder aufgepasst!", UZ vom 20. Dezember 2024



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