Der Bundeswahlausschuss hat in einer Sondersitzung mit Mehrheit beschlossen, dass der Vorstand der MLPD seine Partei nicht rechtswirksam vertreten könne. Die Partei hatte die Sitzung gefordert, nachdem ihr von der Bundeswahlleiterin Ruth Brand mitgeteilt worden war, dass ihre Beteiligungsanzeige zur Bundestagswahl unwirksam sei. Als Grund wurde angeführt, dass die Parteitage der MLPD mit den Wahlen des Zentralkomitees nur alle vier Jahre stattfinden. Das Parteiengesetz sehe jedoch Vorstandswahlen im Zweijahrestakt vor. „Die Erklärung der Handlungsunfähigkeit der Leitung einer Partei ist ein weitgehender Angriff auf die Parteienrechte der MLPD“, heißt es in einer Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner, die in der „Roten Fahne“ veröffentlicht wurde. „Neben der Wahlteilnahme sollen offenbar auch weitere Betätigungsfelder der Partei eingeschränkt werden.“ Im Auftrag der Partei hat die Kanzlei einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Bundeswahlausschuss gestellt.
MLPD klagt
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