„Bild“- und bibelfest trauert die AfD den unbegrenzten Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger nach, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden sind. Das Verfassungsgericht habe dem Gesetzgeber die Peitsche genommen, bedauerte der Gelsenkirchener AfD-Bundestagsabgeordnete Jörg Schneider in einer Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Neben der Peitsche haben arbeitende Menschen oder von der Arbeit Ausgegrenzte nicht viel von ihm zu erwarten: Am 7. November positionierte er sich im Bundestag gegen eine Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro, da dies seiner Ansicht nach in größerem Umfang Industriearbeitsplätze vernichten würde. Die Ursache, dass Beschäftigte im Niedriglohnsektor zu wenig Geld hätten, liege nicht an der Höhe der Löhne, sondern an den hohen Sozialabgaben, erklärte er und dokumentierte damit seine Kenntnisfreiheit.
Für den West-Import der Brandenburger AfD, Norbert Kleinwächter, sind die Grünen und die Linken geradewegs auf dem Weg zum Paradies, weil sie wollen, dass Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern nichts passiert, „wenn sie keinen Bock auf Arbeit haben und wenn sie auf Steuerzahlerknete ausschlafen“. Das führte er am 14. November im Bundestag aus.
Sein Parteikollege, der hessische Landtagsabgeordnete Rainer Rahn, steuert zur Debatte bei: „Dabei steht schon in der Bibel (1. Mose 3, 19): ‚Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen‘’.“
Auf seiner Homepage verkündet er unter Berufung auf die Qualitätspresse „Bild“-Zeitung: „Für ‚Deutschlands faulsten Arbeitslosen’ eine gute Nachricht. Der gelernte Fernmeldetechniker (55) ist seit 20 Jahren arbeitslos, hat aber keine Lust zu arbeiten: ‚Ich bin Facharbeiter. Für Mindestlohn rühre ich nicht mal den kleinen Finger‘.‘“
Folgt man AfD-Kleinwächter, wird nun „Müßiggang zur Staatsräson“ erklärt. „Die Sanktionen haben erwiesenermaßen positive Arbeitsmarkteffekte“, verkündete er. Wer davon profitierte, führte er jedoch nicht aus. Und er ersparte sich auch den Blick auf andere Fakten.
Im Jahr 2018 verhängten die bundesdeutschen Jobcenter etwas über 903 000 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger. Lediglich etwas über 10 Prozent, keine 96 000, wurden mit der Weigerung der Aufnahme einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme begründet. Hinzu kommt, dass über die Hälfte der Widersprüche gegen Sanktionen erfolgreich sind. Genauere Zahlen legt die Bundesanstalt für Arbeit nicht vor. Aber die brauchen die AfD-Strategen auch nicht. Ihnen reichen „Bild“ und Bibel.