Missbrauch

Ermittler haben künftig mehr Befugnisse im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Internet. Jetzt dürfen die Kriminalbeamten mit computergenerierten Bildern von Kindern direkt auf die Suche gehen. Im Jahr 2018 regis­trierte das Bundeskriminalamt rund 3.462 Fälle, in denen jemand kinderpornografisches Material besaß oder erwarb. Zählt man Verbreitung und Herstellung dazu, waren es rund 7.450 Fälle. Die Dunkelziffer liegt deutlich höher, Experten des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen schätzen die Fallzahlen mindestens zehn mal so hoch ein.

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"Missbrauch", UZ vom 24. Januar 2020



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