Zur Tarifrunde im Öffentlichen Dienst

Mini-Mindestbetrag

Kai Mogalle

Gerade für die Abfallwirtschaft, wo besonders viele Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen arbeiten, ist ein Mindestbetrag geradezu von existentieller Notwendigkeit, weil sich rein prozentuale Anhebungen betragsmäßig bei uns kaum bemerkbar machen. Schließlich steigen die Mieten und die Kosten für den Weg zur Arbeit für alle in gleichem Maße, egal ob man als Straßenreiniger oder Verwaltungsfachangestellte beschäftigt ist. Nicht ohne Grund wurde auch in unserem Betrieb auf einer Vertrauensleutesitzung die Forderung nach 150 Euro Mindestbetrag beschlossen und an die Bundestarifkommission übermittelt.

Der geforderte Mindestbetrag wurde bei weitem nicht erreicht. 50 Euro mehr – und das erst ab April 2021 – werden von vielen Kolleginnen und Kollegen als unzureichend betrachtet. Die Corona-Sonderprämie von einmalig 600 Euro kann darüber auch nur bedingt hinweghelfen. Wir sind Tag für Tag auf der Straße unterwegs, ohne die besondere gesellschaftliche Wertschätzung zu genießen, die in den letzten Monaten – völlig zu Recht – den Beschäftigten im Gesundheitswesen zuteil geworden ist. Auch die Abfallentsorgung ist systemrelevant.

Die lange Laufzeit des Tarifvertrages bis Ende 2022 erfordert Ausdauer im Bemühen darum, die Kolleginnen und Kollegen daran zu erinnern, dass Tarifabschlüsse nicht vom Himmel fallen, sondern durch gewerkschaftlich organisierte und streikbereite Belegschaften erkämpft werden müssen. Es ist wichtig, als Gewerkschaft im Betrieb deutlich wahrnehmbar zu bleiben.

Unser Autor ist ver.di-Vertrauensmann in einem großen kommunalen Abfall­entsorgungsbetrieb in Niedersachsen

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"Mini-Mindestbetrag", UZ vom 6. November 2020



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