Bundesweit sind im vergangenen Jahr 4.220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet worden. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin. Die meisten Verstöße habe es dabei auf Baustellen gegeben. Der IG-BAU-Vorsitzende Robert Feiger sagte, dass „deutlich mehr als 1.000 Fälle und damit rund jedes vierte Ermittlungsverfahren“ gegen Baufirmen eingeleitet worden seien, 715 entfielen auf die Gastronomie und Hotellerie und 272 auf die Gebäudereinigung. Bei diesem Lohnbetrug geht es darum, dass entweder unter dem gesetzlichen Mindestlohn oder dem bestehenden Branchenmindestlohn gezahlt wurde.
Mit 981 gab es die meisten Fälle in Nordrhein-Westfalen. Dies seien nur die Fälle, die bei Kontrollen festgestellt worden seien, so Feiger. Den Beschäftigten sogar den vorgeschriebenen Mindestlohn vorzuenthalten, sei kriminell.
Um den Mindestlohnbetrug wirksam einzudämmen, fordert Feiger eine Ausweitung der Kontrollen, eine deutliche Erhöhung der Bußgelder und eine gesetzliche Regelung, die Firmen automatisch verpflichtet, Arbeitslohn nachzuzahlen.