Mindestlohn vorenthalten

Vielen Minijobbern in Deutschland wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn vorenthalten. Knapp die Hälfte der geringfügig Beschäftigten in Deutschland ist 2015 mit weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde abgespeist worden. Jeder fünfte Minijobber hat sogar weniger als 5,50 Euro Stundenlohn erhalten. Das geht aus einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Der Mindestlohn gilt seit Januar 2015. Inzwischen wurde er auf 8,84 Euro erhöht. Im Ergebnis habe sich die Lohnsituation für Minijobber nur „partiell verbessert“: 2014, vor dem Mindestlohn, hätten etwa 60 Prozent der erfassten Minijobber weniger als 8,50 Euro verdient, 2015 nach der Rechtsänderung sank der Anteil nur leicht auf etwa die Hälfte. Grundlage waren Daten von mehreren tausend Minijobbern, die die Bundesanstalt für Arbeit 2015 erhoben hatte. Erfasst worden seien Beschäftigte, für die der Minijob kein Neben-, sondern Haupterwerb ist, heißt es. Laut Bundesagentur für Arbeit sind dies knapp fünf Millionen der 7,4 Millionen Minijobber. Nach Meinung der Autoren der Studie, Toralf Pusch und Hartmut Seifert, zeigt das aktuelle Ergebnis erneut, „dass es nicht ausreicht, Mindestlöhne per Gesetz vorzuschreiben“. Notwendig seien flächendeckende Kontrollen.

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"Mindestlohn vorenthalten", UZ vom 3. Februar 2017



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