Mindestlohn am Bau

Ab April wird es neue Branchen-Mindestlöhne auf dem Bau geben. Die IG BAU begrüßt die dazu notwendige Annahme des Schlichterspruchs durch die Arbeitgeber. „Damit sind die Lohn-Stoppschilder nach unten gesetzt. Mehr als 200.000 Bauarbeiter profitieren von den höheren Mindestlöhnen“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende, Robert Feiger. Die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau (Mindestlohn 1) steigt damit bundesweit ab dem 1. April 2020 um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde. Darüber hinaus wird der zweite Mindestlohn, den es in den alten Bundesländern und in Berlin für Facharbeiten gibt, erhalten bleiben und ebenfalls angehoben – und zwar um 20 Cent: Dieser sogenannte Mindestlohn 2 wird ab April im Westen bei 15,40 Euro pro Stunde und in Berlin bei 15,25 Euro liegen. Die neuen, gestiegenen Mindestlöhne haben eine Laufzeit bis Ende 2020.

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"Mindestlohn am Bau", UZ vom 31. Januar 2020



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