Mindestlöhne beim Bau

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat das Tarifergebnis für die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe angenommen. Die Tarifkommission stimmte für die Annahme des Kompromisses, den die IG BAU am 17. Oktober mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ausgehandelt hatte.

Der Mindestlohn 1 (für Helfer, gilt bundesweit einheitlich) erhöht sich in zwei Stufen: ab dem 1. Januar 2018 um 0,45 Cent auf 11,75 Euro und ab dem 1. März 2019 um weitere 0,45 Cent auf 12,20 Euro.

Der Mindestlohn 2 (für Facharbeiter, gilt nur im Westen) erhöht sich in zwei Stufen: ab dem 1. Januar 2018 um 0,25 Cent auf 14,95 Euro und ab dem 1. März 2019 um weitere 0,25 Cent auf 15,20 Euro.

Der Mindestlohn 2 (für Facharbeiter, in Berlin und im Osten) erhöht sich in zwei Stufen: ab dem 1. Januar 2018 um 0,25 Cent auf 14,80 Euro und ab dem 1. März 2019 um weitere 0,25 Cent auf 15,05 Euro.

Die Tarifverträge haben eine Laufzeit von 24 Monaten und enden am 31. Dezember 2019.

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"Mindestlöhne beim Bau", UZ vom 10. November 2017



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