Bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) versucht die Regierungskoalition aus Unionsparteien und SPD ein Schlupfloch für Konzerne einzubauen. In Paragraf 104 heißt es, dass Unternehmen, die in den vergangenen Jahren mit Verweis auf das sogenannte Scheibenpachtmodell die Zahlung von Milliarden Euro EEG-Umlage verweigert haben, nun nicht mehr fürchten müssen, gerichtlich dafür belangt zu werden. Der Gesetzgeber hatte bei der Einführung des EEG vor gut 20 Jahren vorgesehen, dass Unternehmen, die schon immer Strom in großen Mengen benötigten und ihn in eigenen Kraftwerken meist auf dem Firmengelände zum eigenen Verbrauch produzierten, von der Umlage ausgenommen sind. Umso höher die EEG-Kosten stiegen, umso mehr Unternehmen pachteten sogenannte Scheiben an Kraftwerken normaler Stromversorger und entzogen sich so der Abgabe. Zahlen sollen nun die Zeche der normale Stromverbraucher, Mittelständler und Händler. Denn die Kosten für den Aufbau erneuerbarer Energien werden auf alle Kunden umgelegt.
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