Zahlreiche MieterInnen in der „Flüssesiedlung“ der Wohnbaugesellschaft „VBW Bauen und Wohnen GmbH“ in Bochum-Grumme sind über Mieterhöhungen empört. Einige von ihnen haben sich deshalb an die Soziale Liste gewandt. Die VBW habe die Grundmiete mit der Begründung, dass sich die Siedlung in einer „gefragten Wohngegend“ befindet, erhöht und den Höchstwert des Bochumer Mietspiegels für die Neuberechnung der Miete angesetzt.
Allerdings liegt das genannte Wohngebiet laut Mietspiegel nicht in der obersten Klasse der gefragtesten Wohngegenden. Dies sind in Bochum lediglich Weitmar-Mark, Höntrop, Altenbochum und Ehrenfeld. Daher hält neben den MieterInnen auch der Mieterverein die Erhöhungen nicht für gerechtfertigt.
Die VBW führt als Begründung für ihre Umstellung an, dass es sich um ein „Quartier mit aufgelockerter Bebauung und sehr guter infrastruktureller Lage“ handelt. Das „öffentliche Verkehrsnetz, wie die A40 sowie die A43, sind in wenigen Autominuten erreichbar“. Außerdem befinden sich „alle Geschäfte des täglichen Bedarfs in unmittelbarer Nähe“.
Aus Sicht der Sozialen Liste ist diese Beschreibung mehr als geschönt. Denn weder lassen sich der tägliche Bedarf an Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen in oder in der Nähe der Flüssesiedlung einkaufen, noch ist eine ärztliche Versorgung möglich.