Im Vorwort zur neuen Ausgabe von Kurt Bachmanns „Wir müssen Vorkämpfer der Menschenrechte sein“ durfte ich auf eine „nicht unwichtige Kleinigkeit“ hinweisen, die viele Mitbürger nicht erkannten: „Die DKP gehört zur politischen Kultur unseres Landes; ohne legale DKP als Resultat von 1968 hätte es auch keine zugelassene PDS/Partei „Die Linke“ als Resultat von 1989 gegeben, denn dann wäre Schäuble vielleicht auf sehr merkwürdige Ideen gekommen.“ Jetzt kommt man wieder auf merkwürdige Ideen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Wahlausschuss von sich aus darauf kam, den Versuch zu starten, die DKP zu vernichten. Wenig bekannt ist auch der Wortlaut des Verbotsurteils gegen die KPD von 1956. Darin wird ein Ende des KPD-Verbots für den Zeitpunkt der Wahlen zur Wiedervereinigung festgelegt. Da mit dieser gesamtdeutschen Wahl weder Kommunisten noch Antikommunisten rechneten, blieb der Passus im Urteil weitgehend unbeachtet, der auch die Rückgabe des Parteivermögens im Falle der Einheit vorsah.
Es ist zu hoffen, dass das BVerG, das nie eine Möglichkeit sah, das Verbotsurteil aufzuheben, sich an den Text seines 56er-Urteils erinnert und jeden Versuch zurückweist, die Legalität der kommunistischen Partei im heutigen Deutschland in Frage zu stellen.
Die DKP schuf für alle Demokraten die Freiheit, sich in Wort und Schrift zu gesellschaftsverändernden demokratischen Alternativen zu bekennen, ohne legale KP ist die Meinungs- und Pressefreiheit aller gefährdet.