Mit den irreführenden Bezeichnungen „Heimat-“ und „Infektionsschutz“ hat die Merkel-Scholz-Regierung in der vergangenen Woche ihren antidemokratischen Staatsumbau vorangetrieben. Der „Heimatschutz“ genannte neue freiwillige Wehrdienst der Bundeswehr umfasst neben der militärischen Ausbildung an Handwaffen unter anderem eine Sanitätsausbildung. Offizielle Aufgabengebiete sind der Objekt- und Katastrophenschutz. Bereits seit Monaten leistet die Bundeswehr „Amtshilfe“ unter anderem bei der Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern und in Impfzentren. Der über Jahre herbeigeführte Missstand der Überforderung der zivilen Gesundheitsbehörden soll dauerhaft durch die Bundeswehrunterstützung kaschiert und verfestigt werden. Anstatt die kommunale Selbstverwaltung zu stärken – nicht zuletzt durch Personal –, fordert auch Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, eine dauerhafte Rolle für die Bundeswehr beim „zivilen Bevölkerungsschutz“. Die Pandemie sei nur eines von vielen vorstellbaren Katastrophenszenarien mit immensen Folgen für die Bevölkerung: „Hier brauchen wir neue belastbare Strukturen.“
Der ehemalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière brachte es auf den Punkt: „Heimatschutz ist etwas anderes als Katastrophenschutz.“ Das „Andere“ heißt: Militärische Abwehr von Protesten und Aufständen der Bevölkerung. Zunächst reicht dafür die nun polizeilich erprobte Anwendung von Ausgangssperren, Kontakt- und Versammlungsverboten. Im Grundgesetz wird jedoch in Artikel 87a erlaubt, die Bundeswehr „zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer bei einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“ einzusetzen. Was „organisiert“ und „militärisch bewaffnet“ bedeutet, ist Definitionssache – das zeigt zum Beispiel die Einordnung von Cyberangriffen als militärische Angriffe.
Während über deutsches Territorium der nächste Aufmarsch von USA und NATO mit der Bezeichnung „Defender 21“ gegen Russland läuft, wird mit dem „Heimatschutz“ weiter an der Etablierung einer Bürgerkriegstruppe gegen einen „Inneren Feind“ gearbeitet.
Mit der Änderung des „Infektionsschutzgesetzes“ strebt Merkel zugleich an, den Ländern und Kommunen ihre Rechte zu entziehen. Bundesweite Ausgangssperren, strengere Kontaktverbote, Schulschließungen, Sportverbote – alles geknüpft an den sogenannten „7-Tage-Inzidenzwert“. Dieser ist zum Beispiel abhängig von der Teststrategie und -ausführung, also auch vom wechselhaften politischen Interesse an einer hohen oder niedrigen Inzidenzzahl. Beibehalten wird selbstverständlich der bisherige Kurs in der Gesundheitspolitik, dem Krankenhäuser, Intensivbetten und erträgliche Arbeitsbedingungen zum Opfer fallen. Vor Ort Druck durch Proteste auszuüben oder den Rechtsweg gegen Maßnahmen wie die Ausgangssperren zu beschreiten soll unmöglich gemacht werden.
Das Muster des Demokratieabbaus: Länder und Kommunen werden vor unlösbare Aufgaben gestellt, sinnlose und schikanöse Maßnahmen werden im Tagesrhythmus beschlossen und wieder zurückgenommen, um dann öffentlich „Chaos“ und „Mangel“ anzuprangern. In dieser Situation stellt sich Merkel als entschlossene und handlungsbereite Regierungschefin dar und konzentriert noch mehr unkontrollierbare Macht im Kanzleramt – mit Unterstützung von Landeschefs und Kommunalvertretern. Unter dem Merkelschen Leitsatz „Keine Krise ungenutzt lassen“ wird die Corona-Politik als Schmiermittel für eine rasante Aushöhlung der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie und eine weitere Militarisierung der Innenpolitik eingesetzt.