Mit der Meinungsfreiheit ist das ja so eine Sache. Wenn man dafür ist, muss man damit leben, dass manche Menschen eine andere Meinung haben als man selbst und diese auch äußern. Wenn man dagegen ist, ist man ein Arsch. Wenn man also die Meinungsfreiheit einschränken möchte, tut man wohl daran, dass die Leute einen nicht als Feind der Meinungsfreiheit identifizieren.
Ein Bamberger Gericht verurteilte jetzt einen Journalisten zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde – weil er ein Meme gebastelt und verbreitet hatte. Darauf hatte er der amtierenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Schild in die Hand gegeben, auf dem stand: „Ich hasse die Meinungsfreiheit.“
Verurteilt wurde nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ ahndet. Darin heißt es, die Tat müsse geeignet sein, das „öffentliche Wirken erheblich zu erschweren“. Bedeutet das, dass künftige Innenminister es schwerer haben werden, mit Änderungen wie zum Beispiel der Paragrafen 130 und 140 die Meinungsfreiheit weiter einzuschränken? Vermutlich nicht. Man braucht keine Fotomontage, um zu erkennen, was Faeser von Meinungsfreiheit hält. Man kann sie an ihren Taten messen. Eine (und nur eine!) davon ist, einen Journalisten anzuzeigen.